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BAG Freie Wohlfahrtspflege: Zielgruppe für Teilhabe-Instrument erweitern

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Nach ersten Informationen sollen Teilnehmende für das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ mindestens acht Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Dies kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Viele Leistungsempfänger, die keine Chancen mehr auf dem regulären Arbeitsmarkt haben, würden so ausgeschlossen. Außerdem sei die unmittelbare Integration in privatwirtschaftliche Betriebe für diese sehr arbeitsmarktferne Zielgruppe oft nicht realistisch.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde die Einführung eines neuen Regelinstruments im Hartz-IV-System zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ beschlossen (O-Ton berichtete). Teilnehmende in diesem Programm sollen nach Informationen, die O-Ton Arbeitsmarkt vorliegen, in den letzten zehn Jahren mindestens acht Jahre lang Hartz-IV-Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bezogen haben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kritisiert diese Zugangsvoraussetzung in einem gemeinsamen Positionspapier scharf. Die Wohlfahrtsverbände verweisen darauf, dass bereits nach zwei Jahren ohne Erwerbstätigkeit die Vermittlungschancen deutlich sinken. Zudem würden Langzeitarbeitslose, die seit mehreren Jahren im Hartz-IV-System leben, meistens mehrere sogenannte „Vermittlungshemmnisse“ Vermittlungshemmnisse wie hohes Alter, gesundheitliche Einschränkungen oder Suchtproblematiken aufweisen.

Lernen aus dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe?

Bei der so bestimmten Zielgruppe für das neue Regelinstrument muss es sich nach Auffassung der BAGFW daher um so arbeitsmarktferne Personen handeln, dass eine Integration in privatwirtschaftliche Unternehmen unrealistisch sein wird. Dies würden auch die Erfahrungen aus dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt zeigen: In diesem Programm, das Ende 2018 ausläuft, bezogen Teilnehmende zuvor durchschnittlich 8,6 Jahre lang Hartz-IV-Leistungen. Teilnehmende im Bundesprogramm Soziale Teilhabe übten nur einfache Tätigkeiten in zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätzen.

Die BAGFW schlägt deshalb folgende Alternative vor: Förderfähig sollen alle Personen sein, die seit mindestens zwei Jahren nahezu durchgängig Hartz-IV-Leistungen beziehen und währenddessen nur kurze Zeit beschäftigt waren. Diese Personengruppe habe bereits kaum Chancen, ungeförderte Arbeit zu finden und benötige daher zusätzliche Unterstützung in Form einer arbeitsmarktpolitischen Förderung.

 von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, Position der BAGFW zum geplanten Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und zu einem sozialen Arbeitsmarkt, 02.05.2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Diakonie positioniert sich zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“, 27.04.2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose: 20 Prozent Abbrüche, 08.06.2017.