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Hartz-IV-Leistungen: Zwei Drittel seit über zwei Jahren im Bezug

66 Prozent der Hartz-IV-Beziehenden waren im Juni 2019 bereits zwei Jahre oder länger im Bezug. Obwohl insgesamt weniger Personen Hartz-IV-Leistungen erhielten, hat der verfestigte Leistungsbezug gegenüber Juni 2018 zugenommen.

Knapp zwei Drittel (66 Prozent) der rund 5,5 Millionen Hartz-IV-Beziehenden in Deutschland war im Juni 2019 bereits seit mindestens zwei Jahren abhängig von der staatlichen Sozialleistung. Über ein Drittel (42 Prozent) der Regelleistungsberechtigten war sogar vier Jahre oder länger hilfebedürftig. Das zeigen die Verweildauern aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Gesamtzahl der Regelleistungsberechtigten im Hartz-IV-System ist im Juni 2019 im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2018 hingegen um knapp 316.000 Personen gesunken. Im Juni 2018 gab es laut BA-Statistik noch rund 5,8 Millionen Regelleistungsberechtigte. Zu ihnen zählen nicht nur Arbeitslose und Erwerbsfähige, sondern alle Personen mit einem eigenen Hartz IV-Anspruch. Unter den Regelleistungsberechtigten finden sich demnach auch knapp zwei Millionen minderjährige Kinder und über eine Million Beschäftigte. Personen, die zwar in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft leben, aber keinen eigenen Leistungsanspruch haben, werden in der Zahl der Regelleistungsberechtigten folglich nicht berücksichtigt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Größter Rückgang bei Personen im Kurzzeitbezug

Den deutlichsten Rückgang im Hartz-IV-Bezug gab es bei Personen, die seit einem bis unter zwei Jahren Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Ihre Zahl ist um knapp 314.000 Personen beziehungsweise 29,5 Prozent gesunken. Die Zahl derer, die sich seit weniger als einem Jahr im Leistungsbezug fanden, sank im gleichen Zeitraum um knapp 107.000 Personen beziehungsweise 8,6 Prozent. Auch gab es weniger Personen, die seit mehr als vier Jahren im Leistungsbezug waren. Ihre Zahl hat im Vergleich mit Juni 2018 um knapp 84.000 beziehungsweise 3,5 Prozent abgenommen. Diese Entwicklung ist aber nicht zwingend auf die Integration in existenzsichernde Arbeit zurückzuführen. Auch Übertritte in das Rentenalter oder in die Erwerbsunfähigkeit führen zu einem Rückgang des Hartz-IV-Langzeitbezugs.

Durch den großen Zuwachs in der Gruppe, die zwischen zwei und vier Jahren Hartz-IV-Leistungen empfängt, gab es im Juni 2018 im Vergleich zum Vorjahr außerdem insgesamt mehr Langzeitleistungsbeziehende mit einer Bezugsdauer von zwei Jahren und mehr. Die Gruppe der Leistungsbeziehenden mit einer Bezugsdauer zwischen zwei und vier Jahren hat zwischen Juni 2018 und Juni 2019 um rund 188.000 Personen beziehungsweise 16,8 Prozent zugenommen.



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II – Deutschland mit Ländern und Kreisen, Juni 2019 und Juni 2019.

Bild: Colourbox.de