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Teilhabechancengesetz: Sozialer Arbeitsmarkt mit Ablaufdatum

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Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sieht wesentliche Anpassungen an den Förderungen für Langzeitbezieher von Hartz IV vor. Unter anderem soll das Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nun bis zum Jahr 2024 befristet werden. Dabei hatten mehrere Experten und Verbände gerade die Einrichtung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarkts gelobt.

Nach der Expertenanhörung am 5. November 2018 im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag beantragen die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD Änderungen am Gesetzentwurf. Sie betreffen vor allem das geplante Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (O-Ton berichtete). Anders als ursprünglich vorgesehen soll das Instrument mit einer befristeten Laufzeit versehen werden, die nach Wunsch der Fraktionen am 31. Dezember 2024 endet. Langzeitarbeitslose könnten demnach bis längstens Ende 2029 gefördert werden.

Die Befristung des neuen Regelinstruments würde damit ein Kernelement verlieren, dass die geladenen Experten in der Anhörung als besonders positiv hervorgehoben hatten. Bereits im Vorfeld der Anhörung hatten mehrere Verbände die Pläne gelobt einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, unter anderem Caritas und BDA mit einer gemeinsamen Stellungnahme (O-Ton berichtete).

Zielgruppe wird erweitert

In anderen Punkten bewegen sich die Änderungsvorschläge von CDU/CSU und SPD auf Forderungen der geladenen Experten zu. Erstens beantragen die Fraktionen, dass der Lohnkostenzuschuss für Teilnehmende sich am Tariflohn oder kirchlichen Vergütungsgruppen und nicht am Mindestlohn richten. Damit sollen Finanzierungslücken bei tarifgebundenen und kirchlichen Arbeitgebern ausgeschlossen werden, die die Förderung unattraktiv machen würden (O-Ton berichtete).

Außerdem sieht der Änderungsantrag eine Erweiterung der Zielgruppe vor. Die von vielen Seiten als zu hoch angesetzte Fördervoraussetzung von sieben aus acht Jahren Hartz-IV-Bezug ohne nennenswerte Beschäftigung wurde auf sechs aus sieben Jahre abgesenkt. Dazu gilt eine Sonderregelung für Hartz-IV-Bezieher mit Kindern und für Schwerbehinderte. Sie sollen bereits eine Förderung erhalten, wenn sie fünf Jahre Hartz-IV-Leistungen erhalten haben.

Kritik an „Zuweisung“ von Teilnehmenden

Unklar ist noch, wie die Zuweisung von Teilnehmenden in das Instrument praktisch vorgenommen wird. Der Caritasverband, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Arbeitsmarktforscher Prof. Stefan Sell sprachen sich dafür aus, dass das Förderinstrument dem restriktiven Sanktionsmechanismus enthoben wird und die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt. Nur so ließe sich eine für die Betroffenen, für die Arbeitsvermittlung und für die Arbeitgeber erfolgreiche Gestaltung des Instruments gewährleisten, die im Wesentlichen auf der Motivation der arbeitsmarktfernen Personen beruhen sollte. Dies sei laut Sell die „Philosophie des Instrumentariums“.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Drucksache 19/4725), 06.11.2018.

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz), Stand: 18.07.2018.

Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 19(11)185, 31.10.2018.