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Bundesagentur für Arbeit: Intensivere Beratung von Arbeitslosen unwirtschaftlich

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Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesagentur für Arbeit unwirtschaftliches Arbeiten vor. Ein Projekt zur intensiveren Betreuung von Langzeitarbeitslosen habe nicht zu den erwarteten Einspareffekten geführt. Was die Prüfer aus dem Blick verlieren: Den Arbeitslosen hat’s geholfen.

„Die Bundesagentur für Arbeit hat mit zusätzlichem Personal bestimmte Kundinnen und Kunden intensiver betreut, ohne die Wirtschaftlichkeit des erhöhten Personaleinsatzes nachweisen zu können. Die Ausgaben hierfür konnte sie nicht wie geplant durch Einsparungen beim Arbeitslosengeld und zusätzliche Beitragseinnahmen decken“, so fasst der Bundesrechnungshof seine Kritik an dem Projekt „Interne ganzheitliche Integrationsberatung“ (Inga) zusammen. Die Schlussfolgerung der Prüfer: Die Bundesagentur „sollte künftig darauf verzichten, zusätzliche Vermittlungsfachkräfte hierfür einzusetzen, wenn sie nicht mindestens die Kostenneutralität des zusätzlichen Personaleinsatzes dauerhaft gewährleisten und durch geeignete Nachweise belegen kann.“

Vermittlungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreuen im Durchschnitt 140 Kundinnen und Kunden. Für das 2012 gestartete Projekt Inga stellte die BA mehr Personal ein und reduzierte die Betreuungsrelation auf 65 Kundinnen und Kunden pro Vermittler. So wurde eine intensivere Betreuung ermöglicht, die qualitativ hochwertiger sein und mehr Arbeitslose schneller in Arbeit bringen sollte. Die BA rechnete entsprechend mit Einsparungen beim Arbeitslosengeld und Mehreinnahmen für die Arbeitslosenversicherung, die die zusätzlichen Personal- und Sachkosten übersteigen sollten. So sollte das Projekt den Betroffenen helfen und gleichzeitig wirtschaftlich rentabel sein.

Für die BA wurde dieses Ziel auch annähernd erreicht. Sie stellte 83 Millionen Euro Beitragsmehreinnahmen für das Jahr 2014 87 Millionen Euro an Personal- und Sachkosten für die zusätzlichen Stellen gegenüber und errechnete so ein Defizit von vier Millionen Euro.

Der Bundesrechnungshof kritisiert diese Rechnung. Zum einen fehlten die Personal- und Sachkosten für die aus dem Bestand eingesetzten Vermittlungsfachkräfte, zum anderen die zusätzlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld. Tatsächlich bezog die intensiver betreute Kundengruppe durchschnittlich länger Arbeitslosengeld als die Vergleichsgruppe mit regulärer Betreuung. Unter Berücksichtigung dieser Kosten errechnete der Bundesrechnungshof daher ein tatsächliches Defizit von 33 Millionen Euro.

Die Prüfer hielten Inga daher für unwirtschaftlich und empfehlen, zusätzliche Vermittlungsfachkräfte nur dann einzusetzen, wenn mindestens Kostenneutralität erreicht wird. Aus dem Blick verliert der Bundesrechnungshof bei dieser Empfehlung allerdings, dass Inga zwar seine Kosten nicht amortisiert hat, aber mehr betreute Arbeitslose in Arbeit gebracht hat als die reguläre Betreuung. Nach Angaben der BA fanden rund 36 Prozent der intensiver betreuten Kundengruppe eine Arbeit, in der Vergleichsgruppe waren es rund 24 Prozent. Auch die zunächst längere Dauer der Arbeitslosigkeit bei den intensiv betreuten Personen ist nicht unbedingt problematisch, wenn die Integration in Arbeit zwar später gelingt, dafür aber möglicherweise hochwertiger und nachhaltiger ist. Hier wäre dann auch der Blick auf die langfristigen Einsparungen sinnvoll.

Zum Weiterlesen:

Bundesrechnungshof, Bundesagentur für Arbeit: Intensivere Integrationsberatung unwirtschaftlich