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Falsche Zahlen zu fehlerhaften Hartz-IV-„Bescheiden“

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Im Hartz-IV-System gehen jährlich hunderttausende Leistungsempfänger in Form von Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter vor. Im Jahr 2017 wurde mehr als einem Drittel der Widersprüche und knapp acht Prozent der Klagen von Hartz-IV-Empfängern teilweise oder vollständig stattgegeben. Die Erfolgsaussichten bewegen sich damit ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre, wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht.

„Jobcenter müssen immer mehr Hartz-IV-Entscheide zurücknehmen“ – so lautet der Titel eines Focus Online Artikels vom 12.01.2017. Er ist angelehnt an den Bild-Artikel „Klageflut gegen Bescheide: Krass, wie oft Hartz-IV-Bezieher Recht bekommen“ und zeichnet ein schlechtes Bild von der Arbeit in den Jobcentern: „Immer mehr Hartz-IV-Bescheide“ seien fehlerhaft und Klagen und Widersprüche von Leistungsempfängern hätten daher immer größere Erfolgschancen. Das zeige die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Grund dafür sei in den Jobcentern selbst zu suchen, so Focus Online, da sie „bei der Hälfte der Widersprüche“ geltendes Recht falsch anwenden würden oder ihrer Aufklärungs- und Dokumentationspflicht unzureichend nachkämen.

Nachweisliches Fehlverhalten der Jobcenter bei jedem fünften Widerspruch

Doch diese Informationen sind irreführend und zum Teil sachlich falsch dargestellt. Denn die Jobcenter verantworten keinesfalls die Hälfte der Widersprüche durch fehlerhaftes Vorgehen. In insgesamt knapp 132.000 der rund 226.000 teilweise oder vollständig stattgegebenen Verfahren in 2017 musste das Jobcenter eigenes Fehlverhalten einräumen. Dies entspricht rund einem Fünftel aller insgesamt knapp 638.000 entschiedenen Widerspruchsverfahren – und nicht der Hälfte. Die meisten Widerspruchsverfahren konnten außerdem nur deshalb im Sinne der Leistungsempfänger entschieden werden, weil von ihnen Unterlagen nachgereicht wurden. Die Ursache für fehlerhafte Entscheidungen der Jobcenter liegt also nicht ausschließlich auf der Seite der Verwaltung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Der hohe Anteil von Fällen, in denen dem betreffenden Jobcenter fehlerhafte Rechtsanwendung oder mangelhafte Aufklärungs- und Dokumentationsarbeit nachgewiesen wurde, kann dennoch problematisiert werden. Schließlich berücksichtig die Statistik der BA nur die Fälle, in denen Leistungsempfänger gegen Entscheidungen der Jobcenter auf dem Rechtsweg vorgehen. Unsichtbar bleiben alle Fälle, in denen Hartz-IV-Empfänger Entscheidungen der Jobcenter aufgrund von fehlenden Ressourcen oder Informationen über die Rechtslage stillschweigend akzeptieren.

„Immer mehr“ falsche Bescheide?

Im Jahr 2017 wurden knapp 36 Prozent der Widersprüche und knapp 8 Prozent der Klagen teilweise oder völlig stattgegeben. Die Erfolgsaussichten haben sich in den letzten drei Jahren zwar vergrößert, jedoch kann im Verlauf der letzten fünf Jahre nicht von „immer mehr“ falschen Bescheiden die Rede sein. So waren die (teilweise) stattgegebenen Verfahren beispielsweise im Jahr 2015 anteilig gesunken. Trotz der nachweislich immer noch hohen Fehlerquote in den Jobcentern kann positiv erwähnt werden, dass 2017 knapp 73.000 Widersprüche und Klagen weniger als 2016 gegen Entscheidungen der Jobcenter eingereicht wurden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Überwiegend, aber nicht ausschließlich Klage gegen Leistungsbescheide

Anders als der Focus-Artikel vermuten lässt, sind die untersuchten knapp 754.000 Widersprüche und Klagen nicht ausschließlich gegen Leistungsbescheide gerichtet. Im Dezember 2017 entfielen nämlich knapp fünf Prozent der Bestandsvorgänge im Bereich Widersprüche und rund vier Prozent im Bereich Klagen auf das Sachgebiet Sanktionen. Jeweils weitere zwei Prozent der Vorgänge war mit Angelegenheiten Im Sachgebiet der arbeitsmarktpolitischen Förderung befasst.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Widersprüche und Klagen SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter, Januar 2017 – Dezember 2017.

Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, 02.05.2017.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen gegen Sanktionen, 15.05.2017.