Haushalt 2020: Hundert Millionen Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger?

Für das kommende Jahr sind im Bundeshaushalt fünf Milliarden Euro zur Förderung von Hartz-IV-Empfängern veranschlagt – 105 Millionen Euro mehr als 2019. Pro Kopf stünden theoretisch für jeden Leistungsberechtigten rund 1.200 Euro zur Verfügung. Weil die Jobcenter Gelder für Verwaltungskosten abzweigen, kommen die Erhöhungen allerdings nicht immer bei den Betroffenen an.

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Bundesagentur für Arbeit setzt Sanktionen über 30 Prozent aus

amnews-2-300x190In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) neue fachliche Weisungen zu Sanktionen im Hartz-IV-System verabschiedet. Im Gegensatz zu einem früheren Entwurf legen die Weisungen das Urteil großzügig aus: Zukünftig soll es weder Sanktionen von mehr als 30 Prozent der Sozialleistung, noch schärfere Kürzungen für Jüngere geben.

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November 2019: 41.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im November 2019 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 41.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 7.700 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 33.000 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im November 2019 wurden insgesamt 2.500 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 600 in die EVL und knapp 1.900 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.