zurück

Gemeinsame Position: BDA und Caritas fordern Unterstützung für arbeitsmarktferne Personen

amnews-2-300x190Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Caritasverband kritisieren die vergangene „Projekteritis“ bei der Förderung von arbeitsmarktfernen Personen. Stattdessen plädieren sie für eine verlässliche und bedarfsorientierte Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Arbeitsmarktferne Personen sollen besser und langfristig arbeitsmarktpolitisch unterstützt werden. Das fordern die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Caritasverband (DCV) mit seiner Bundesarbeitsgemeinschaft IDA (BAG IDA) in ihrem gemeinsamen Positionspapier vom 1. Oktober 2018. Auch wenn die Positionen der beiden Verbände sich oft unterscheiden, betonen beide ihre geteilten Anforderungen an Förderungen für arbeitsmarktferne Menschen. Zum Kreis der „arbeitsmarktfernen Personen“ zählen vor allem Langzeitarbeitslose und Langzeitbezieher von Hartz-IV-Leistungen, aber auch Arbeitslose mit „multiplen Vermittlungshemmnissen“ (O-Ton berichtete).

Die Verbände begrüßen in ihrem gemeinsam Papier die geplante Einführung eines sozialen Arbeitsmarkts als Regelinstrument im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II, O-Ton berichtete). Sie plädieren dafür, dieses Instrument sowie andere Förderungen zur Aufnahme einer Beschäftigung für Arbeitgeber der freien Wirtschaft, der Wohlfahrt und der Kommunen zu öffnen. Dabei sprechen die Verbände sich dafür aus, dass die Sozialpartner vor Ort die Zielgruppe und die Einsatzfelder auswählen sollten. Eine pauschale Auswahl von Teilnehmenden anhand strikt definierter Kriterien sei hingegen nicht sinnvoll.

Für BDA, DCV und BAG IDA ist die sozialpädagogische Begleitung und ein Coaching der Teilnehmenden während der Förderung unverzichtbar. Vor allem kleinere Betriebe sollten nach Ansicht der Verbände aus öffentlicher Hand unterstützt werden, da ihnen eigene Ressourcen hierfür fehlen würden. Zudem solle während der Programmteilnahme stetig überprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung erforderlich ist. Dadurch soll gewährleistet werden, dass individuelle Fortschritte die Ausgestaltung der Förderung beeinflussen können.

Sozialer Arbeitsmarkt ab Januar 2019

Die ersten Teilnehmenden sollen ab Januar 2019 im geplanten Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte bis zu 150.000 Teilnehmende in diesem Instrument fördern. Teilnehmende müssen in den letzten acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen haben und dürfen in dieser Zeit nur kurzfristig geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Von der Teilnahme ganz ausgeschlossen sind unter 25-jährige Leistungsbezieher.

 

 

Zum Weiterlesen:

„Unterstützung und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Menschen am Arbeitsmarkt“, Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Deutschen Caritasverbands (DCV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft IDA (BAG IDA), 01.10.2018.