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Statistik schönt Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit

(o-ton) Etwas über eine Million Langzeitarbeitslose gibt es in Deutschland. So zumindest die offizielle Statistik. Was die aber verschweigt: Tatsächlich dauerhaft Arbeitslose werden durch „schädliche Unterbrechungen“ künstlich zur Kurzzeitarbeitslosen gemacht.  Die Folge ist eine nahezu wertlose Statistik mit einem völlig unterzeichneten Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit.

In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Dauer der Arbeitslosigkeit gibt es so genannte schädliche Unterbrechungen. Schädlich bedeutet hier: Nach Ende der Unterbrechung wird die Dauer der Arbeitslosigkeit von vorne gezählt und ein neues Startdatum eingetragen. Die Person ist dann wieder kurzzeitarbeitslos, zumindest offiziell. Denn was sich Unterbrechung nennt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Arbeitslosigkeit tatsächlich zeitweise beendet wurde. „Schädlich“ ist beispielsweise schon die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder eine längere Krankheit.

Nimmt ein Arbeitsloser zum Beispiel an einem Ein-Euro-Job, einer Weiterbildung oder anderen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teil, gilt er in dieser Zeit offiziell nicht als arbeitslos. Nach Ende der Maßnahme führt die Statistik ihn als neuen, erst kurzzeitig Arbeitslosen. Dass er in der Zwischenzeit weder Arbeit gefunden noch den Arbeitslosengeldbezug beendet hat, ist irrelevant.

Mehr als sechs Wochen krank gleich nicht mehr arbeitslos

Auch Krankheit kann eine schädliche Unterbrechung begründen. Arbeitslose, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, fallen aus der Statistik und beginnen ihre Arbeitslosigkeit – rein statistisch – von neuem, wenn sie wieder gesund sind. Gleiches gilt für Arbeitslose, die länger als sechs Wochen Angehörige pflegen oder Kinder betreuen. Auch hier wird die Dauer der Arbeitslosigkeit nach Ende dieser Phase wieder von vorne gezählt.

Natürlich ist auch die tatsächliche Aufnahme einer Arbeit von 15 Stunden oder mehr eine schädliche Unterbrechung. Dabei ist aber völlig unerheblich, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert. Auch Arbeit von nur einem Tag führt dazu, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit wieder von neuem gezählt wird.

Über 3,3 Millionen Menschen länger als ein Jahr im Hartz IV-Bezug

In der Konsequenz werden Personen, die tatsächlich länger als ein Jahr oder weit darüber hinaus keine Arbeit finden konnten und in dieser Zeit durchgängig von Hartz IV-Leistungen abhängig waren, nicht mehr als Langzeitarbeitslose geführt, sobald eine schädliche Unterbrechung vorliegt. Das Resultat: Eine geschönte Statistik, die das tatsächliche Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit weder hinsichtlich der Arbeitslosigkeitsdauer noch hinsichtlich der Zahl der Langzeitarbeitslosen realistisch abbildet.

Einen annähernden Hinweis darauf, wie stark die Statistik das tatsächliche Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit verzerrt, gibt der Blick auf die Verweildauern im Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Sie bilden unterbrechungsfrei ab, wie lange Personen zu einem bestimmten Stichtag durchgängig Hartz IV-Leistungen beziehen. Die Statistik zeigt: Über 3,3 Millionen Menschen zwischen 15 und 65, die grundsätzlich eine Arbeit aufnehmen könnten, erhielten im Dezember 2011 bereits länger als 12 Monate Leistungen aus der Grundsicherung (Hartz IV). Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt demgegenüber „lediglich“ bei etwas über einer Million Menschen.

Eine Definition für die Statistik, eine andere für die Förderung 

Das Paradoxe: Die schädlichen Unterbrechungen beeinflussen zwar die Statistik, nicht aber die Förderung der betroffenen Personen. Gemäß Paragraph 18 des Sozialgesetzbuches III sind für die Statistik schädliche Unterbrechungen unschädlich für die Fördervoraussetzungen. Bedeutet im Klartext: Leistungen, die Personen aufgrund ihrer Langzeitarbeitslosigkeit gewährt werden, erhalten auch die, die in der Statistik offiziell keine Langzeitarbeitslosen mehr sind. Was die Zahlen schönt, soll den betroffenen Personen also zumindest keinen Nachteil veschaffen.

Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Methodenbericht, Dauern in der integrierten Arbeitslosenstatistik

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen, Monat Oktober

Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II