18. Dezember 2018
Wenn das Jobcenter die Wohnkosten als unangemessen betrachtet, müssen Hartz-IV-Empfänger umziehen – oder einen Teil ihrer Wohnkosten aus ihrem Grundbedarf decken. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Bei den Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern konnten die Jobcenter auf diese Weise im gesamten letzten Jahr knapp 627 Millionen Euro sparen.

Trotz sinkender Arbeitslosigkeit im Land sind ältere Hartz-IV-Bezieher in Nordrhein-Westfalen häufig dauerhaft abhängig von Hartz-IV-Leistungen. Sie werden seltener in Weiterbildungen arbeitsmarktpolitisch gefördert, sondern stattdessen in öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt. Über 44.000 Ältere werden alleine aufgrund einer Sonderregelung systematisch nicht in der Arbeitslosenzahl erfasst.