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2016: ÖgB

Mit der Instrumentenreform 2012 hat die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Seit 2010 ist die Teilnehmerzahl auf weniger als ein Drittel gesunken. Die Bundesprogramme sorgen nur für einen leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2016 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sanken die Teilnehmerzahlen auf etwa 80.000 Personen. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum neuen Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2016 rund 8.000 Teilnehmer.

Neu hinzugekommen sind 2015 die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, mit denen 2016 rund 6.700 beziehungsweise 6.800 Menschen gefördert wurden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen