2. Dezember 2019
Im November 2019 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 41.000 Menschen in Deutschland am „Sozialen Arbeitsmarkt“ tätig. Hierzu zählen sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen, die mit einem der zwei Instrumente des Teilhabechancengesetzes (THCG) gefördert werden. Rund 7.700 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 33.000 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im November 2019 wurden insgesamt 2.500 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 600 in die EVL und knapp 1.900 in die TaAm.
