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Caritas und BAG IDA: Förderung, Weiterbildung und „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“

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Langzeitarbeitslose und Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen benötigen eine Perspektive auf Arbeit. Dies fordern die Caritas und BAG IDA in ihrem Positionspapier vom 15. März 2018. Nur durch langfristige, zielgruppengerechte Förderung könne soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt erlangt werden.

Trotz der sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland sind immer noch mehrere Tausend Langzeitarbeitslose und Langzeitbezieher von Hartz IV von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt abgekoppelt. Diesen Zustand kritisieren der Deutsche Caritasverband e.V. und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) in ihrem Positionspaper „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle – Mit Lohnkostenzuschüssen und Passiv-Aktiv-Transfer für einen sozialen Arbeitsmarkt“.

Für Caritas und BAG IDA ist eindeutig: Langzeitarbeitslosigkeit und andauernde Abhängigkeit von Hartz IV bedeutet für Betroffene nicht nur schlechte Chancen am Arbeitsmarkt, sondern auch mangelnde soziale Teilhabe. Daher plädieren sie dafür, neben der materiellen Mindestsicherung auch soziale Teilhabe als Ziel im Zweiten Sozialgesetzbuch zu verankern.

Soziale Teilhabe für Arbeit solle dabei allen bedürftigen Personen ermöglicht werden. Die Auswahl der Förderung müsse sich laut Caritas und BAG IDA an der jeweiligen Zielgruppe orientieren und von einfachen Lohnkostenzuschüssen bei Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft bis zu Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) bei Beschäftigungsunternehmen reichen. In jedem Fall solle die Förderung auch längerfristig möglich sein und bei Bedarf qualifizierende Elemente beinhalten.

Die von der neuen Bundesregierung geplante Einführung des Passiv-Aktiv-Transfer und des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ wird von Caritas und BAG IGA insgesamt begrüßt. Jedoch sprechen sie sich dafür aus, dass es bereits für Arbeitslose geöffnet wird, die drei bis vier Jahre im Leistungsbezug von Hartz IV sind. Den ersten Entwürfen des Instruments aus der letzten Legislaturperiode folgend wäre eine Förderung nämlich erst bei einer Bezugsdauer von mindestens acht Jahren möglich.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Deutscher Caritasverband e.V., Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit, Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle – Mit Lohnkostenzuschüssen und Passiv-Aktiv-Transfer für einen sozialen Arbeitsmarkt, 15.03.2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Koalitionsvertrag: Vier Milliarden Euro „mehr“ für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, 07.02.2018.

Sell, Stefan, Umrisse einer GroKo neu. Teil 1: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, 13.01.2018.