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Jobcenter zahlen 500 Millionen Euro zurück an den Bund

(o-ton) Voraussichtlich 500 Millionen Euro nicht verwendete Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden 2012 von den Jobcentern an den Bund zurückfließen. Eine Übertragung in den Haushalt des Folgejahres ist nicht möglich. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer fordert nun, die Gelder bei den Jobcentern zu belassen, wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berichtet.

Die 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat die Bundesregierung aufgefordert, den Jobcentern den Übertrag nicht verwendeter Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in das Folgejahr zu ermöglichen. Bisher werden die Gelder, die die Jobcenter nicht ausgeben, mit Mehrausgaben für die Verwaltung verrechnet und fließen in voller Höhe an den Bund zurück.

Für 2012 bedeutet das: Bei voraussichtlichen Minderausgaben von 700 Millionen Euro für die Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und rund 200 Millionen Euro Mehrausgaben für die Verwaltung werden etwa 500 Millionen Euro aus den Haushalten der Jobcenter an den Bund zurückfließen.

Dabei resultieren nicht ausgeschöpfte Budgets in den Jobcentern keinesfalls aus einem dort fehlenden Bedarf. Nur etwa 11 Prozent der potentiell förderbaren Personen in der Grundsicherung („Hartz IV-System“) nahmen 2011 auch tatsächlich an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil (O-Ton berichtete).

Der Bund weist den Jobcentern jährlich Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu. Mit diesen werden beispielsweise Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) finanziert. Seit 2010 sinkt das Budget kontinuierlich. Im Haushaltsjahr 2012 standen rund 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung. 2013 werden es nur noch etwa 3,3 Milliarden Euro sein. 2010 umfasste das Budget noch rund 6,4 Milliarden Euro, 2011 noch 4,7 Milliarden Euro.

Die zuständigen Ministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und für Finanzen (BMF) haben sich  bisher nicht zur Forderung der ASMK geäußert.

Zum Weiterlesen:
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Jobcenter-Budgets: ASMK-Beschluss und die 500 Millionen Euro-Frage an BMF und BMAS