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Arbeitslosenreport NRW: Kaum Qualifikationsangebote für Hartz-IV-Empfänger

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Bei der (Nach-)Qualifizierung von Arbeitslosen gibt es große Unterschiede zwischen dem Hartz-IV-System und der Arbeitslosenversicherung. Obwohl Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt deutlich schlechter qualifiziert sind, erhalten sie kaum Zugang zu Fördermaßnahmen in der Aus- und Weiterbildung. In ihrem aktuellen Arbeitslosenreport kritisiert die Freie Wohlfahrtspflege diese Benachteiligung von Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug.

Arbeitslose, die Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“) beziehen, sind schlechter qualifiziert als Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Das zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW in Kooperation mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz. So konnten im Dezember mehr als zwei Drittel der Empfänger von ALG I eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Im Hartz-IV-System hatte hingegen nur etwa jeder Dritte eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Berufliche Qualifikation entscheidend für Erfolg bei der Arbeitsuche

Dabei sind die Auswirkungen (fehlender) beruflicher Qualifikation auf die Arbeitsmarktchancen gravierend: In Nordrhein-Westfalen war die Arbeitslosenquote im Jahr 2017 für erwerbsfähige Personen ohne Berufsabschluss fünfmal so hoch wie für Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung. Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW, sieht die Integration in Arbeit von geringqualifizierten Personen daher als dringende und zugleich langfristig relevante Aufgabe der Politik an: „Unser Arbeitsmarkt ist zunehmend geprägt von verfestigter Arbeitslosigkeit auf der einen Seite und Fachkräftemangel auf der anderen Seite – eine absolut unbefriedigende Situation, für die betroffenen Arbeitssuchenden ebenso wie für Wirtschaft und Arbeitgeber.“

Kaum Weiterbildungen für Hartz-IV-Empfänger

Trotz der auffälligen Qualifikationsdefizite von Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug erhalten diese, besonders im Vergleich zu arbeitslosen Empfängern von Arbeitslosengeld I, kaum Zugang zu Förderungen der Aus- und Weiterbildungen. Im Jahr 2017 entfiel nur eine von fünfzehn Zuweisungen in eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Hartz-IV-System auf Maßnahmen der Aus- und Weiterbildungen. Im System der Arbeitslosenversicherung dagegen führte etwa jede fünfte Zuweisung in eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme.

Die Freie Wohlfahrtspflege sieht hier klaren Handlungsbedarf und kritisiert das Missverhältnis zwischen den Qualifikationsdefiziten auf der einen und fehlenden Qualifikationsangeboten auf der anderen Seite: „Genau dort, wo die Not der Menschen und gleichzeitig auch die Potentiale zur Fachkräfteentwicklung besonders groß sind, wird am wenigsten investiert.“, so Heine-Göttelmann.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Freie Wohlfahrtspflege NRW, Arbeitslosenreport 01/2018: Qualifikation von Arbeitslosen.