zurück

Arbeitslosigkeit: Nicht einmal jede zweite Arbeitsaufnahme beendet Hartz-IV-Bezug

Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Doch 2016 führte nicht einmal die Hälfte der Arbeitsaufnahmen dazu, dass der Leistungsbezug beendet wurde.

2016 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) über eine Million Arbeitsaufnahmen von vormals arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern. Doch nicht jede Arbeitsaufnahme führt dazu, dass Arbeitslose nicht mehr auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Denn nur jede zweite dieser Integrationen in den Arbeitsmarkt war auch „bedarfsdeckend“. Als bedarfsdeckend gilt eine Integration nur, wenn der vormals Arbeitslose drei Monate nach der Integration keine Hartz-IV-Leistungen mehr bezieht.

So sind die Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Prozent gesunken. Zu diesen Integrationen zählen alle Arbeitsaufnahmen selbstständiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Die bedarfsdeckenden Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben noch stärker abgenommen und liegen mit knapp 490.000 rund 5,4 Prozent unter dem Jahreswert aus 2015.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Absolut betrachtet wurden 2016 weniger Hartz-IV-Empfänger in den 1. Arbeitsmarkt integriert als im Vorjahr. Das liegt allerdings nicht etwa an einem Rückgang des Hartz-IV-Bezugs aufgrund der rückläufigen Arbeitslosenquote. Denn die sogenannte Integrationsquote verrät: Auch im Verhältnis zum verfügbaren Arbeitskräftepotenzial haben 2016 weniger Hartz-IV-Empfänger Arbeit aufgenommen als 2015.

So lag die Integrationsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Hartz-IV-Bezug nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) mit 24,6 unter dem Wert von 25,5 in 2015. Ebenso waren die bedarfsdeckenden Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2016 nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis zu den erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern mit einer Integrationsquote von 11,4 leicht rückläufig.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Modell der bedarfsdeckenden Integration mit eingeschränkter Aussagekraft

Als bedarfsdeckend wird eine Integration am Arbeitsmarkt von der BA immer dann gewertet, wenn der vormals Arbeitslose drei Monate nach der Arbeitsaufnahme keine Hartz-IV-Leistungen mehr bezieht. Deshalb verrät die Statistik nicht eindeutig, ob das Ende des Hartz-IV-Bezugs durch die Integration in Arbeit verursacht wurde. Denn auch wenn der Leistungsanspruch aus anderen Gründen wie z.B. Veränderungen im Hartz-IV-Haushalt erlischt, zählt die Integration trotzdem als bedarfsdeckend im Sinne der Statistik. Ebenfalls kann anhand der bedarfsdeckenden Integrationen nicht bewertet werden, ob und, wenn ja, wie nachhaltig die Arbeitsaufnahme die Hilfebedürftigkeit beendet hat.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Jobcenter: Bedarfsdeckende Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2014 – 2016, 29.08.2017.

Bundesagentur für Arbeit, Integrationen und Verbleib – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen), April 2017.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hartz IV trotz Arbeit: Mehr als jeder vierte Hartz-IV-Empfänger erwerbstätig, 02.06.2017.