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Arbeitsmarktpolitik: BMAS zahlt 325 Millionen Euro Ausgabereste zurück an die Jobcenter

(o-ton) Das Arbeitsministerium ermöglicht den Jobcentern erstmals, nicht verwendete Gelder in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. 2014 stehen hierfür 325 Millionen Euro zur Verfügung. Aber: Die Jobcenter erhalten nicht die Beträge zurück, die sie im Vorjahr eingespart haben. Die Verteilung folgt der Logik der Eingliederungsmittelverordnung.

Das Arbeitsministerium (BMAS) ermöglicht den Jobcentern 2014 erstmals die Übertragung von nicht verwendeten Geldern in das folgende Haushaltsjahr. Dafür stehen laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD 1,4 Milliarden Euro für die laufende Legislaturperiode zur Verfügung, 350 Millionen jährlich. Bisher flossen nicht verwendete Gelder zum Jahresende an das Bundesministerium der Finanzen zurück (O-Ton berichtete).

Die genaue Verteilung der Ausgabereste war bisher nicht bekannt. Klarheit schafft nun ein Schreiben des Arbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Träger. Daraus geht hervor: Von den 350 Millionen Euro, die zur Verteilung an die Jobcenter bereit stehen, behält das BMAS 2014 zunächst 25 Millionen Euro für die nicht weiter definierte „Erfüllung von Erstattungsansprüchen“ ein.

Die übrigen 325 Millionen Euro verteilt das Ministerium zu 160 Millionen Euro auf die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen) und zu 165 Millionen Euro auf die Verwaltung. Das entspricht dem Verhältnis von Eingliederungs- zu Verwaltungsmitteln im aktuellen Haushalt.

Jedes Jobcenter erhält dann aus diesen beiden Töpfen Gelder entsprechend der Verteilungslogik der Eingliederungsmittelverordnung. Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird hier, zusätzlich zum allgemeinen Verteilungsmaßstab, der so genannte Problemdruckindikator angewendet. Dieser sorgt dafür, dass Jobcenter in Regionen mit einem besonders hohen Anteil von Hartz IV-Empfängern verhältnismäßig mehr und Jobcenter in Regionen mit einem geringeren Anteil weniger Mittel erhalten.

Das BMAS gibt den Jobcentern also nicht jeweils die Gelder zurück, die sie 2013 nicht verwendet haben. Stattdessen verteilt das Ministerium die Summe von 325 Millionen Euro unabhängig von der jeweiligen Haushaltsführung. Mit anderen Worten: Einige Jobcenter erhalten mehr, als sie im Vorjahr nicht ausgegeben haben, andere weniger. Was das für das einzelne Jobcenter bedeutet, zeigt diese Tabelle.

Zum Weiterlesen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anschreiben zur Verteilung der Ausgabereste vom 7.April 2014