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Deutscher Städtetag: Neue Bundesregierung soll öffentlich geförderte Beschäftigung weiterentwickeln

(o-ton) Im Rahmen ihrer Forderungen an die neue Bundesregierung spricht sich der Deutsche Städtetag für ein Umdenken bei der öffentlich geförderten Beschäftigung aus. Die Einschränkungen und Sparmaßnahmen durch die Instrumentenreform müssten zurückgenommen werden. Stattdessen seien die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen so weiterzuentwickeln, dass sie Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe ermöglichen.

Der Deutsche Städtetag spricht sich in seinem Papier „Erwartungen und Forderungen des Deutschen Städtetages an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung“ deutlich für eine Neuordnung der öffentlich geförderten Beschäftigung aus. Gerade für Langzeitarbeitslose sei öffentlich geförderte Beschäftigung von großer Bedeutung, um Teilhabe und soziale Inklusion zu ermöglichen und Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt zu verhindern, heißt es in dem Papier. Die in den letzten Jahren insbesondere durch die Instrumentenreform vorgenommenen finanziellen und rechtlichen Einschränkungen hätten die Fördermöglichkeiten erheblich beschnitten und müssten daher zurückgenommen werden.

Zudem sei eine Weiterentwicklung notwendig. Dazu gehöre, das Kriterium der Zusätzlichkeit aufzuheben und die (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnisse sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor anzusiedeln. Weiterhin müsse es möglich sein, Personen, die „trotz intensiver und wiederholter Bemühungen“ nicht in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln seien, auch dauerhaft fördern zu können. Zur Finanzierung verweist der Deutsche Städtetag auf den Passiv-Aktiv-Transfer, mit dem die passiven Mittel der Arbeitsmarktpolitik in aktive Mittel der Arbeitsförderung umgewandelt werden sollen.

Zum Weiterlesen:

Deutscher Städtetag, Erwartungen und Forderungen des Deutschen Städtetages an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung, S.28