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Förderstatistik zu kommunalen Leistungen offenbart Problemlagen im Hartz-IV-System

amnews-2-300x190Im Jahr 2017 gab es knapp 82.000 Teilnahmen von Personen im Hartz-IV-Bezug an kommunalen Eingliederungsleistungen. Diese Leistungen haben keinen direkten Bezug zur Arbeitsvermittlung, sondern zielen stattdessen auf die persönlichen Umstände der Leistungsempfänger wie etwa Überschuldung oder Krankheit ab. Weil jedes Dritte Jobcenter aber keine oder unzureichende Angaben zu diesen Leistungen macht, bildet die Statistik den Unterstützungsbedarf im Hartz-IV-System jedoch nur teilweise ab.

Nicht nur fehlende Qualifikationen oder Arbeitserfahrung erschweren Arbeitslosen die Integration in Arbeit. Auch persönliche Rahmenbedingungen wie die familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Situation wirken sich auf die Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit aus. Im Hartz-IV-System können Jobcenter in diesen Fällen sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen erbringen. Zu ihnen gehören Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung.

Großteil der Förderfälle in der Schuldnerberatung

Im Jahr 2017 gab es nach offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 82.000 Förderfälle für kommunale Eingliederungsleistungen. Die meisten Leistungen wurden mit rund 35.000 Personen im Bereich der Schuldnerberatung erbracht. Knapp 25.800 Personen nahmen psychosoziale Betreuungsangebote in Anspruch. Rund 12.100 Personen erhielten Unterstützung bei der Kinderbetreuung und rund 6.700 Personen wurden von den Jobcentern an Suchtberatungsstellen übermittelt. Rund 2.200 Personen wurden mit kommunalen Eingliederungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen unterstützt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

BA-Statistik bildet Ausmaß des Unterstützungsbedarfs nicht ab

Laut methodischen Hinweisen des BA-Statistik-Service ist „von einer deutlichen Untererfassung auszugehen“, da nicht alle Jobcenter die Zahl der Teilnehmenden an die BA melden. Nach Berechnungen von O-Ton Arbeitsmarkt haben im Jahr 2017 nur rund zwei Drittel der Jobcenter vollständige Daten an die BA übermittelt. Diese insgesamt 271 Jobcenter betreuten 2017 ungefähr drei Viertel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger.

Jobcenter sind gesetzlich dazu verpflichtet diese Daten an die BA zu übermitteln. Trotzdem liegen für das Jahr 2017 für 106 Jobcenter (gE) und sieben Jobcenter (zkT) keine Daten vor. 19 Jobcenter (gE) und vier Jobcenter (zkT) haben Zahlen für 2017 übermittelt, diese werden allerdings aus Datenschutzgründen von der BA nicht veröffentlicht. Trotz der unzureichenden Übermittlung zeigt die Förderstatistik der kommunalen Eingliederungsleistung jedoch die hohen Unterstützungsbedarfe im Hartz-IV-System auf: Zehntausende Personen im Hartz-IV-Bezug nehmen jedes Jahr Beratungsangebote in Anspruch, die über die klassischen Aufgaben der Arbeitsvermittlung hinausgehen. Diese Umstände sollten bei der Beratung und Vermittlung in den Jobcentern berücksichtigt werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II – Deutschland, Länder, Jobcenter (Jahreszahlen), Dezember 2017.

Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte der Grundsicherung SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Monatszahlen ab 2007), Mai 2018.