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Hartz-IV-Empfänger machen 86 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern

Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfängern 2015 Darlehen in Höhe von insgesamt 86,4 Millionen für Ausgaben in Notsituationen –  bisheriger Rekord. Zwar verschuldeten sich weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen. 

2015 verschuldeten sich jeden Monat durchschnittlich 16.800 Personen beim Jobcenter wegen zwingend notwendiger Ausgaben, die sie nicht aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz bestreiten konnten. Die so genannten Darlehen nach Paragraph 24 (1) Sozialgesetzbuch II können vergeben werden, wenn die Anschaffung absolut notwendig ist oder eine Notsituation besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Kühlschrank ersetzt werden muss oder das Kind eine neue Winterjacke braucht. Nicht enthalten sind hier Darlehen für Mietkautionen oder andere Ausgaben, die zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung (nach Paragraph 22 SGB II) zählen.

Alle gewährten Darlehen summierten sich 2015 auf 86,4 Millionen Euro – das ist bisheriger Rekord. In den letzten Jahren ist der Gesamtwert der Darlehen kontinuierlich gestiegen. 2014 waren es 82,2 Millionen Euro, 2011 erst rund 60 Millionen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Personen mit Anspruch auf Leistungen nach § 24 (1) SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt.

Weniger Schuldner – höhere Darlehen

Der einzelne Schuldner nahm 2015 Darlehen in Höhe von durchschnittlich 430 Euro in Anspruch – 65 Euro mehr als noch im Vorjahr und 159 Euro mehr als noch 2011. Dabei ist die Zahl der Schuldner 2015 erstmals wieder gesunken. Pro Kopf brauchen die Betroffenen aber offenbar immer höhere Beträge.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Personen mit Anspruch auf Leistungen nach § 24 (1) SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt.

Tilgung mit monatlich 10 Prozent des Regelsatzes

Darlehen müssen aus dem Hartz-IV-Regelsatz zurückgezahlt werden. Monatlich bis zu 10 Prozent werden vom Jobcenter einbehalten – von bis zu drei Darlehen gleichzeitig. Das kann ein Minus von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes bedeuten. Seit Ende März hat sich das zumindest geändert. Neue Weisungen der Bundesagentur für Arbeit veranlassen die Mitarbeiter in den Jobcentern, mehrere Darlehen nur noch nacheinander und nicht mehr parallel zu tilgen. Auch die geplante Rechtvereinfachung des zweiten Sozialgesetzbuchs enthält diese Änderung.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Personen mit Anspruch auf Leistungen nach § 24 (1) SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt

Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen §42a SGB II – Darlehen

Bundesregierung, Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ? Rechtsvereinfachung (Drucksache 18/8041)