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Hartz-IV-Sanktionen machen auch vor Kindern nicht Halt

Knapp 46.000 Hartz-IV-Empfängern mit Kindern haben die Jobcenter im Jahr 2017 durchschnittlich jeden Monat die Leistungen gekürzt, darunter über 14.000 Alleinerziehenden. 2.800 Betroffene mit Kindern wurden voll sanktioniert.  

Im Durchschnitt des Jahres 2017 gab es monatlich 45.800 sanktionierte Hartz-IV-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten, 14.300 von ihnen waren Alleinerziehende. 2.800 aller Betroffenen mit Kindern und 218 der betroffenen Alleinerziehenden wurden vollsanktioniert. Sie erhielten gar keine Zahlungen des Jobcenters mehr. Leben Kinder mit den Sanktionierten in einem Haushalt, sind auch sie von den Kürzungen oder Vollsanktionen betroffen, denn der gesamte Haushalt hat dann unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung.

Jobcenter können Sanktionen oder Leistungskürzungen gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen aussprechen, wenn diese ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch nicht erfüllen. Leistungsempfänger sind zum Beispiel dazu verpflichtet, Arbeitsangebote anzunehmen, an Ein-Euro-Jobs oder anderen Maßnahmen teilnehmen und zu allen Terminen beim Jobcenter erscheinen. Nach mehrfachen Pflichtverletzungen kann das Jobcenter die Zahlungen sogar zeitweise ganz einstellen, in der Regel für drei Monate.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Bei vollen Sanktionen sind auch Miet- und Heizkosten eingeschlossen. Diese müssen aber durch eine entsprechende Erhöhung bei den anderen Mitgliedern im Haushalt ausgeglichen werden, weil ansonsten eine rechtswidrige Sippenhaftung entstehen würde. Bei minderjährigen Kindern im Haushalt muss das Jobcenter außerdem bereits ab einer dreißigprozentigen Kürzung Lebensmittelgutscheine ausgeben.

Weniger Hartz-IV-Empfänger, aber kein vergleichbarer Rückgang bei den Sanktionen

In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Sanktionierten im Hartz-IV-System wieder angestiegen, während sie nach 2012 zurückgegangen war. Insgesamt wurden ab 2010 aber deutlich mehr Menschen, darunter auch solche mit Kindern, sanktioniert und auch mehr Sanktionen ausgesprochen, als in den Jahren zuvor – und das, obwohl die Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt sank.

Beim Anteil der Sanktionierten an allen Hartz-IV-Empfängern hat sich in den letzten Jahren kaum etwas getan. Von allen Hartz-IV-Empfängern im erwerbsfähigen Alter erhielten 2017 rechnerisch rund drei Prozent mindestens eine Sanktion. Bei den Hartz-IV-Empfängern mit Kindern im Haushalt waren es 2,5 Prozent, bei den Alleinerziehenden 2,4 Prozent. In den letzten Jahren schwankten diese Anteile durchgängig nur um etwa 0,3 Prozentpunkte. Um 2008 wurden allerdings anteilig noch deutlich weniger Personen sanktioniert, obwohl es insgesamt mehr Hartz-IV-Empfänger gab.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II – ELB mit Kindern, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, November 2017.

Bundesagentur für Arbeit, Sanktionen im SGB II – Alleinerziehende, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, November 2017.

Bundesagentur für Arbeit, Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion nach Geschlecht und ausgewählten Merkmalen, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, Mai 2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine, 26.02.2018.

Bild: Colourbox.de