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Jobsuche von Hartz-IV-Empfängern – im Hamsterrad der Perspektivlosigkeit

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Die Arbeitsmarktchancen von Hartz-IV-Empfängern sind desaströs. Nur ein Bruchteil von ihnen schafft es monatlich, eine sozialversicherungspflichtige und gleichzeitig den Bezug beendende Beschäftigung zu finden. Gelingt der Ausweg aus Hartz IV, ist das häufig nicht von Dauer. Hintergrund sind meist instabile Arbeitsverhältnisse, beispielsweise in der Leiharbeit. Das zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport NRW.

Hartz-IV-Empfänger profitieren kaum von der grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage. 2015 gelang es in Nordrhein-Westfalen pro Monat nur durchschnittlich 1,6 Prozent von ihnen, eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu finden. Nicht mal der Hälfte dieser kleinen Gruppe schafft damit den Ausstieg aus Hartz IV. Der Großteil bleibt als Aufstocker abhängig von der staatlichen Sozialleistung und ist drei Monate später weiterhin im Bezug.

Bei den Hartz-IV-Empfängern, die den Ausstieg aus dem Leistungsbezug schaffen, ist dies zudem häufig nicht von Dauer. Ein Viertel muss innerhalb von drei Monaten einen erneuten Hartz-IV-Antrag stellen. Hintergrund sind häufig kurze Beschäftigungsverhältnisse, die nicht dauerhaft aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug führen, beispielsweise in der Leiharbeit. 28 Prozent der ehemals arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger kamen in der Branche unter. Sie ist damit Arbeitgeber Nummer eins für die Personengruppe.

„Es genügt nicht, Menschen nur kurzfristig in Arbeit zu bringen, sie müssen dauerhaft in Arbeit bleiben“ sagt Andreas Johnsen, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen. „Sie brauchen auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung aktive Unterstützung und fachliche Beratung.“ Er verweist damit auf den im August 2016 ins Sozialgesetzbuch aufgenommenen Paragraphen 16 g zur Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Diese von Experten auch aus der Freien Wohlfahrtspflege geforderte Regelung ermöglicht aktive Leistungen zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit, wie zum Beispiel Beratungsangebote auch noch bis zu sechs Monate nach der Beschäftigungsaufnahme.

Der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW appelliert an Jobcenter und Arbeitgeber die Chancen zu nutzen, die diese neuen Regelungen zur betrieblichen Eingliederung ehemals langzeitarbeitsloser Mitarbeitender bieten und dabei mit den unabhängigen, kompetenten und mit diesen Zielgruppen erfahrenen Trägern der sozialen Arbeit in der Freien Wohlfahrtspflege zu kooperieren.

Zum Weiterlesen:

Freie Wohlfahrtspflege NRW, Arbeitslosenreport 3/2016: Jobchancen und Arbeitslosigkeit im Hartz-IV-System