zurück

Nur 0,3 Prozent der Hartz IV-Bezieher beenden monatlich ihre Hilfebedürftigkeit durch Arbeit

(o-ton) Mehr als 4,3 Millionen erwerbsfähige Bezieher von Leistungen aus der Grundsicherung („Hartz IV“) gibt es in Deutschland. Aber nur zwei Prozent oder etwa 86.000 Personen darunter gelingt es monatlich, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden. Besonders brisant: Lediglich 0,3 Prozent beenden damit die Hilfebedürftigkeit, alle anderen beziehen weiterhin Hartz IV-Leistungen. Hinzu kommt: Je länger der Leistungsbezug andauert, desto schwieriger gestaltet sich der Ausweg.

Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) beziehen, fällt der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt und der Ausweg aus der Hilfebedürftigkeit besonders schwer. Wie schwer, zeigt eine aktuelle Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zwischen Juli 2010 und Juni 2011 gelang es demnach monatlich nur zwei Prozent beziehungsweise etwa 86.000 der mehr als 4,3 Millionen „Hartz IV“-Empfänger im erwerbsfähigen Alter, sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden. Besonders brisant: Nur 0,3 Prozent beendeten mit der Arbeitsaufnahme auch ihre Hilfebedürftigkeit. Die übrigen 1,7 Prozent bezogen weiterhin Leistungen aus der Grundsicherung, weil das Einkommen den Lebensunterhalt der Person bzw. des Haushaltes nicht abdeckt. Weitere 1,7 Prozent oder 74.000 beendeten ihren Bezug von „Hartz IV“-Leistungen aus Arbeit heraus, indem sie beispielsweise Lohn oder Arbeitsstunden erhöhten.

Zum Vergleich: Bei den Arbeitslosengeld-Beziehern, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, lag der Anteil derer, die im betrachteten Zeitraum monatlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, mit 10,4 Prozent mehr als fünfmal höher als bei den Erwerbsfähigen im „Hartz IV“-System. Hier blieben zudem nur 1,3 Prozent trotz Arbeitsaufnahme hilfebedürftig.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (November 2012), Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, S.19ff., Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Je länger in „Hartz IV“, desto verfestigter die Hilfebedürftigkeit

Hinzu kommt: Je länger Menschen bereits dem „Hartz IV“-System angehören, desto geringer sind ihre Chancen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Lediglich einem Drittel der etwa 163.000 Personen, die ihre Abhängigkeit von Leistungen aus der Grundsicherung im Dezember 2011 beendeten, gelang dies nach einer Bezugsdauer von zwei Jahren oder mehr. Mit einem Anteil von rund 52 Prozent bezog die Mehrheit derer, die ihre Hilfebedürftigkeit beendeten, nicht länger als ein Jahr „Hartz IV“-Leistungen. Etwa zwei Drittel beendete den Hilfebezug nach weniger als zwei Jahren in der Grundsicherung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Oktober 2012), Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen, S. 26, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen, Oktober 2012