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Sonderregelung lässt 171.000 Ältere aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden

Mehr als ein Viertel der über 58-jährigen Arbeitsuchenden fällt aufgrund einer Sonderregelung im Hartz-IV-System aus der Statistik der Arbeitslosen. Seit der Einführung der Regelung sind immer mehr Ältere betroffen. 2019 waren es rund 171.000 Personen.

2019 gab es in Deutschland laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit knapp 329.000 über 58-jährige Arbeitslose. Doch eigentlich müsste die Zahl der arbeitslosen Menschen rund 1,5-mal höher liegen. Über 171.000 über 58-Jährige galten alleine aufgrund einer Sonderregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. „Hartz-IV-System“) nicht als arbeitslos, sondern lediglich als arbeitsuchend. So wird das Ausmaß der Arbeitslosigkeit von Älteren systematisch verdeckt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Laut der Sonderregelung, die in §53a SGB II festgelegt wird, gelten über 58-jährige Leistungsbeziehende von Hartz IV nicht als arbeitslos, wenn sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet waren und ihnen während dieser Zeit kein Angebot auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbreitet wurde. Seit ihrer Einführung sind immer mehr Ältere von der Sonderregelung betroffen. Die Zahl der Personen mit der Sonderregelung nach §53a SGB II übersteigt seit 2017 sogar die Zahl der offiziell Arbeitslosen im Hartz-IV-System – diese lag 2019 bei „nur“ 145.000.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Regionale Unterschiede bei Anwendung der Regelung

Auffällig ist, dass die Anwendung der Sonderregelung zwischen den Bundesländern stark variiert. So lag beispielsweise in Thüringen der Anteil der Personen mit der Regelung nach §53a SGB II an den Arbeitsuchenden ab 58 Jahren mit knapp 19 Prozent am niedrigsten. Am anderen Ende des Spektrums befindet sich Bremen: In diesem Bundesland wurden weit mehr als ein Drittel der über 58-jährigen Arbeitsuchenden aufgrund der Sonderregelung aus der Zahl der Arbeitslosen gestrichen. Würde es die Regelung nicht geben, hätte sich die Zahl der über 58-jährigen Arbeitslosen im Land Bremen für das Jahr 2019 von knapp 3.500 auf nahezu 7.000 verdoppelt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Sonderregelung wurde zuletzt von Forschern des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) in einem Bericht zur Arbeitslosigkeit Älterer kritisiert. Aus Sicht der Forscher versetzt die Sonderregelung ältere Arbeitsuchende in einen vorruhestandsähnlichen Zustand. Dies könne bei den Betroffenen zu Resignation, fehlender Erwerbsmotivation und -perspektive führen. Zudem zeichnet die Regelung ein verzerrtes Bild von der Arbeitslosigkeit Älterer und erschwert daran anschließend eine politische Problematisierung und korrekte Einordnung der Situation von Älteren am Arbeitsmarkt.

von Lena Becher

Zum Weiterlesen:

Kaboth, Arthurt; Brussig, Martin (2020): Trotz Alterserwerbsbeteiligung auf Rekordniveau: Mehr Ältere von Arbeitslosigkeit betroffen.

Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Arbeitsuchenden 58 Jahre und älter, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, Februar 2020.

Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Arbeitslosen 58 Jahre und älter, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, Februar 2020.

Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Personen mit Sonderregelung nach §53a SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, Februar 2020.

Bild: Colourbox.de