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Aktive Arbeitsmarktpolitik im „Hartz IV“-System: Nur jeder Zehnte wird gefördert

(o-ton) Wer theoretisch für eine arbeitsmarktpolitische Förderung infrage kommt, wird noch lange nicht tatsächlich gefördert. Das gilt umso mehr, seit die Regierung die entsprechenden Mittel kontinuierlich reduziert. So erhielt im Juni 2013 lediglich jeder zehnte potentielle Maßnahmenteilnehmer im „Hartz IV“-System eine Förderung. In der Arbeitslosenversicherung war es etwa jeder Fünfte. Das zeigen die Aktivierungsquoten der Bundesagentur für Arbeit.

Nur ein Teil der potentiellen Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird auch tatsächlich gefördert. Das zeigt der Blick auf die Aktivierungsquoten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie geben, gegliedert nach Zielgruppen, Auskunft über das Verhältnis zwischen den grundsätzlich förderbaren Personen und den tatsächlich Geförderten und verdeutlichen: Im Juni 2013 erhielten nur 10 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das sind alle grundsätzlich förderbaren Personen im „Hartz IV“-System (SGB II), einen Maßnahmenplatz (z.B. eine Qualifizierung). Bei den arbeitslos registrierten „Hartz IV“-Empfängern lag die Quote hingegen bei 18,5 Prozent und dabei auf ähnlichem Niveau mit den Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung (SGB III, 18,2 Prozent).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Juni 2013), Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II, Deutschland und Länder, Tabelle 2.

Anteil der Geförderten sinkt mit den Sparmaßnahmen der Regierung

Dabei erreichten die Aktivierungsquoten schon deutlich höhere Werte, aber seit Ende 2010 sinken die Anteile der Geförderten merklich. Hintergrund sind die Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Sie kürzte das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im „Hartz IV“-System zwischen 2010 und 2013 von 6,6 auf 3,9 Milliarden Euro (O-Ton berichtete). Die Folge sind durchgängig rückläufige Förderanteile.

So lag die Aktivierungsquote der Arbeitslosen im „Hartz IV“-System Ende 2010 noch bei um die 26 Prozent und damit rund acht Prozentpunkte höher als im Juni 2013. Bei allen förderbaren „Hartz IV“-Empfängern, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sank die Quote bei bereits niedrigem Niveau von 15,4 Prozent Ende 2010 auf 10 Prozent im Juni 2013 um insgesamt mehr als fünf Prozentpunkte. Und auch in der Arbeitslosenversicherung (SGB III) war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Ende 2010 erhielt hier noch etwa jeder Dritte (32,2 Prozent) eine Förderung, aktuell ist es nur noch jeder Fünfte (18,2 Prozent).

Die Einsparungen bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung sind also keineswegs eine nur logische Schlussfolgerung aus einer insgesamt gesunkenen Zahl von Arbeitslosen und Hilfeempfängern. Sie sind unverhältnismäßig große Einschnitte im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die dazu führen, dass immer weniger potentielle Teilnehmer tatsächlich eine Förderung erhalten.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit (Juni 2013), Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II, Deutschland und Länder, Tabelle 2