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Bundesratsinitiative will staatlich geförderte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose

(o-ton) Die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz fordern staatlich finanzierte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose ohne reelle Chance am Arbeitsmarkt. Ihr Antrag wird in der Bundesratssitzung vom 23. November besprochen. Gelingt eine gemeinsame Entschließung aller Länder, positioniert sich der Bundesrat öffentlich pro „Sozialem Arbeitsmarkt“ und fordert die Bundesregierung zu entsprechendem Handeln auf.

Die Diskussion um die Einrichtung eines so genannten „Sozialen Arbeitsmarktes“ für Langzeitarbeitslose bekommt immer stärkeren Aufwind. Nachdem sich der Bundestag bereits Anfang November mit zwei Anträgen der Grünen und der SPD beschäftigte, ist das Thema nun auch im Bundesrat angekommen. Die von SPD, den Grünen und der Linken regierten Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben sich gemeinsam positioniert und am 14. November einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Ihr Anliegen: Allen positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt zum Trotz gibt es in Deutschland einen festen Kern an so genannten „arbeitsmarktfernen“ Langzeitarbeitslosen. Bei diesen Personen kommen in der Regel mehrere Probleme zusammen. Sie haben beispielsweise gesundheitliche oder soziale Schwierigkeiten, Suchterfahrung, geringe soziale Kompetenz, keine oder nur eine geringe Ausbildung, ein höheres Alter oder einen Migrationshintergrund in Verbindung mit geringen Deutschkenntnissen. Am Arbeitsmarkt haben sie deshalb, völlig unabhängig von einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften, keine reale Chance, denn sie entsprechen schlichtweg nicht den Mindestanforderungen der Arbeitgeber.

Je länger die Arbeitslosigkeit dieser Menschen andauert, desto stärker werden sie an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Ihre Kompetenzen verkümmern und die Chancen, jemals wieder in Arbeit zu kommen, sinken gegen Null. Staatlich geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sollen ihnen eine Perspektive bieten. Die aktuellen Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung sind aus Sicht der Bundesländer für die arbeitsmarktferne Zielgruppe unzureichend. Sie fordern daher:

  • Arbeitsplätze, die eine größtmögliche Nähe zu regulären Arbeitsverhältnissen aufweisen. Aktuell gelten die Kriterien der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses, nach denen die Beschäftigten nur Arbeiten ausführen dürfen, die ohne Förderung nicht bestehen würden und die nicht in Konkurrenz zu marktwirtschaftlich arbeitenden Unternehmen stehen.
  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung). Das Arbeitsentgelt soll zudem tariflichen Bestimmungen oder der ortsüblichen Höhe entsprechen.
  • Sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer, deren individuelle Probleme Förderung bedürfen, die über die bloße Beschäftigung auf einem geförderten Arbeitsplatz hinausgeht.
  • Eine längerfristige Beschäftigungsperspektive. Die aktuell zugänglichen Maßnahmen sind allesamt befristet. Gelder hierfür sollen durch den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer aufgebracht werden. Dieser sieht vor, die passiven Leistungen der Arbeitsmarktpolitik in öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu investieren und zusätzlich Mittel aus den Eingliederungsbudgets zu verwenden.

Die Arbeitsplätze sollen nur für Personen zugänglich sein, die eindeutig arbeitsmarktfern sind und in absehbarer Zeit nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können. Ein entsprechendes Profiling soll sie identifizieren. Zur Größe der Zielgruppe gibt es unterschiedliche Schätzungen. Das IAB geht von einem Korridor zwischen 130.000 und 560.000 Personen aus. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Katja Mast sprach bei der Bundestagsdebatte zu den Anträgen der SPD und der Grünen auf Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes von etwa 200.000 Personen.

Schätzungen der Zielgruppe basieren in der Regel auf den Daten zur Langzeitarbeitslosigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Diese sind allerdings kaum aussagekräftig. Künstliche Unterbrechungen der Arbeitslosigkeitsdauer unterzeichnen das tatsächliche Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit, indem sie aus tatsächlich dauerhaft arbeitslosen Personen rein statistisch Kurzzeitarbeitslose machen (O-Ton berichtet). Die Zahl der für eine Förderung infrage kommenden Personen könnte also noch deutlich höher liegen, als bisherige Schätzungen vermuten.

Zum Weiterlesen:

Bundesrat, Drucksache 719/12, Entschließung des Bundesrates – Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten

O-Ton Arbeitsmarkt, K.O.-Kriterium Vermittlungshemmnisse: Etwa 415.000 Langzeitarbeitslose nahezu chancenlos am Arbeitsmarkt

Susanne Koch / Peter Kupka, Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose? Expertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung