zurück

Mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher wegen Arbeitsverweigerung?

(o-ton) 2011 wurden knapp 900.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt. Die Zahl hat damit gegenüber dem Vorjahr um neun Prozent zugenommen. Gründe hierfür sind aber keineswegs mehr Ablehnungen von Jobangeboten oder sinkende Eigeninitiative bei der Jobsuche. Tatsächlich beruht der Zuwachs im Wesentlichen auf Terminversäumnissen.

Zahlungen aus der Grundsicherung können für arbeitslose Hartz IV-Empfänger aus unterschiedlichen Gründen gekürzt werden. Sie reichen von der Weigerung, ein Arbeitsangebot anzunehmen, über Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung oder den Abbruch einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (zum Beispiel eines Ein-Euro-Jobs oder einer Fortbildung) bis hin zu schlichten Meldeversäumnissen.

Die Höhe der Leistungskürzung ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Meldeversäumnisse, die beispielsweise entstehen, wenn Personen Termine mit dem Arbeitsvermittler nicht wahrnehmen oder sich verspätet arbeitslos melden, werden vergleichsweise harmlos bewertet. Sie werden „lediglich“ mit einer zehnprozentigen Kürzung geahndet. Für die übrigen, schwereren Verstöße gilt eine Kürzung der Leistung um 30 Prozent.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Sanktionen – Deutschland mit Ländern, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Gerade die relativ harmlosen Meldeversäumnisse sind jedoch für die Zunahme der Sanktionen verantwortlich. Gegenüber 2007 ist ihr Anteil an den Sanktionen um 10,7 Prozentpunkte gestiegen. Kürzungen, die wegen der Ablehnung von Jobangeboten oder aufgrund mangelnden Kooperationswillens bei der Integration in Arbeit ausgesprochen wurden, haben dagegen über die letzten Jahre kontinuierlich abgenommen.

Sanktionen werden nur sehr selten ausgesprochen

Sanktionen kommen insgesamt nur sehr selten vor. Im November 2011 lag der Anteil der sanktionierten Personen an allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern bei lediglich 3,4 Prozent. Am häufigsten sind  die unter 25-Jährigen betroffen, für diese gelten im Vergleich zu den älteren Personen striktere Sanktionsregeln. Die Zahl der Sanktionen ist dabei keineswegs gleichzusetzen mit der Zahl der sanktionierten Personen. 900.000 Sanktionen bedeuten also nicht, dass 900.000 Personen sanktioniert wurden, denn eine Person kann auch mehrere Sanktionen erhalten, die dann einzeln gezählt werden.

Befragungen von Fachkräften der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass gerade kleinere Sanktionen wie bei Meldeversäumnissen häufig in „erzieherischer“ Absicht genutzt werden, um die Beziehung zwischen Berater und Arbeitslosem verbindlicher zu gestalten. Gleichzeitig stehen viele Arbeitsvermittler Sanktionen wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten kritisch gegenüber. Vielfach können sie nur unpassende oder schlechte Arbeitsangebote machen, darunter auch immer mehr aus dem Bereich der Leiharbeit. Wenn Termine mit dem Arbeitsvermittler nicht wahrgenommen werden, könnte dies also durchaus auch daran liegen, dass die jeweiligen Personen das Vertrauen in die Vermittlungsqualitäten der Jobcenter verloren haben.
Erfahrungen aus der Arbeitsvermittlung zeigen weiterhin, dass gerade Langzeitarbeitslose, die auf dem Arbeitsmarkt lange erfolglos nach einer Stelle suchen, häufig Termine versäumen, um nicht immer wieder mit dem eigenen Scheitern konfrontiert zu werden.

Zum Weiterlesen:

IAB-Kurzbericht zum Thema Sanktionen im SGB II

Statistiken der BA zu Sanktionen