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Staat subventioniert Niedriglöhne mit 8,7 Milliarden Euro

(o-ton) Über 1,2 Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland bezogen 2011 aufstockende „Hartz IV“-Leistungen, obwohl sie Arbeit hatten. Etwa die Hälfte (46 Prozent) war voll- oder teilzeitbeschäftigt und erreichte dennoch kein Gehalt, das den Lebensunterhalt abdecken konnte. Den Staat kostete diese Subventionierung von Niedriglöhnen insgesamt 8,7 Milliarden Euro. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor.

2011 zahlte der Staat „Hartz IV“-Leistungen in Höhe von 8,7 Milliarden Euro an etwa 1,2 Millionen Arbeitnehmer, deren Einkommen zum Leben nicht ausreichte.

46 Prozent der Arbeitnehmer mit „Hartz IV“-Bezug – immerhin fast die Hälfte – waren sozialversicherungspflichtig voll- oder teilzeitbeschäftigt. Die Vollzeitbeschäftigten stellen den größeren Anteil. 26 Prozent der so genannten erwerbstätigen Leistungsberechtigten arbeiteten in Vollzeit, 19 Prozent in Teilzeit (Zahlen von Juni 2011, Jahresdaten nicht verfügbar) und erreichten dennoch kein Gehalt, das ihren Lebensunterhalt abdeckte. 2011 kostete das den Staat 3,8 Milliarden Euro – etwa 2,3 Milliarden Euro für vollzeitbeschäftigte und 1,6 Milliarden für teilzeitbeschäftigte „Hartz IV“-Empfänger.

Die übrigen rund 4,9 Milliarden Euro gingen an ausschließlich geringfügig Beschäftigte (Mini- beziehungsweise 400€-Jobber). Sie stellten mit 54 Prozent (etwa 670.000 Personen) den größten Anteil der Arbeitnehmer mit aufstockendem „Hartz IV“-Bezug.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (August 2012), Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher, S.1 u.10, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Mehr Geld für „Aufstocker“ als vor der Wirtschaftskrise

Gegenüber dem Vorjahr ist die Summe der „Hartz IV“-Leistungen an Arbeitnehmer um 500 Millionen Euro zurückgegangen. Im Vergleich mit 2008 und 2007, den beiden Jahren vor der Wirtschafts- und Finanzkrise, hat die Jahressumme aber merklich zugelegt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (August 2012), Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher, S. 10, Berechnung: BG mit mindestens einem sozialversicherungspfl. Beschäftigten + BG mit mindestens einem ausschl. geringf. Beschäftigten, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Top 3 der „Aufstockerbranchen“: Reinigung, Leiharbeit und Gastronomie

In der Reinigungsbranche, der Zeitarbeit und dem Gastgewerbe beziehen überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer „Hartz IV“-Leistungen. 14 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Reinigungsbetrieben stockten im März 2012 ihren Lohn mit „Hartz IV“-Leistungen auf. In der Zeitarbeit waren es rund 10 Prozent, im Gastgewerbe rund 9 Prozent.

Zum Vergleich: Über alle Branchen hinweg waren „nur“ 2,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten abhängig von der staatlichen Sozialleistung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (August 2012), Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher, S.11, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Bei den geringfügig Beschäftigten liegt der Anteil der „Aufstocker“ jeweils deutlich höher. Über alle Branchen hinweg bezogen Anfang 2012 13,8 Prozent aller geringfügig Beschäftigten „Hartz IV“-Leistungen. Im Reinigungsgewerbe (23 Prozent), der Zeitarbeit (19 Prozent) und in der Gastronomie (21 Prozent) waren es erneut überdurchschnittlich viele. Deutlich überhöht ist der Anteil der „Aufstocker“ zudem in den Branchen Verkehr und Lagerei (21 Prozent) und Bau (18 Prozent).

„Aufstockerproblem“ in den neuen Bundesländern  

In den neuen Bundesländern gibt es deutlich mehr Erwerbstätige, die „Hartz IV“-Leistungen beziehen. Während im Westen rund zwei Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Leistungen aus der Grundsicherung erhielten, waren es im Osten bereits rund fünf Prozent.

Bei den geringfügig Beschäftigten wird das Ost-West-Gefälle noch deutlicher. In den neuen Bundesländern erhielten 31 Prozent der geringfügig Beschäftigten „Hartz IV“-Leistungen. Der Anteil liegt damit fast dreimal so hoch wie im Westen (11 Prozent). Die Reinigungsbranche ist hier trauriger Spitzenreiter. Fast die Hälfte (48 Prozent) aller geringfügig beschäftigten Reinigungskräfte beziehen „Hartz IV“-Leistungen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (August 2012), Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher, S.11, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Prof. Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz kommentiert diese Zahlen: „Was wir hier sehen müssen, ist eine umfangreiche Subventionierung von Niedriglohnbranchen in Deutschland auf Kosten des Steuerzahlers – mit 8,7 Mrd. Euro hat sich Hartz IV zu einem großen Kombilohnprogramm entwickelt.

Damit können Arbeitgeber einen Teil der eigentlich bei ihnen anfallenden Lohnkosten auf Kosten der steuerzahlenden Bürger gleichsam ’sozialisieren‘ und sich damit in dem immer härter werdenden Preiswettbewerb einen Vorteil verschaffen gegenüber den Unternehmen, die sich ordentlich verhalten (wollen), die aber dann bei der Auftragsvergabe zunehmend weniger oder gar nicht mehr berücksichtigt werden, weil ihre Preise nicht mehr ‚wettbewerbsfähig‘ sind.

Damit droht die Gefahr, dass immer mehr Unternehmen in den besonders betroffenen Branchen sich ebenfalls so verhalten wie ihre subventionierten Konkurrenten. Wie auf einer Rutschbahn nach unten wird dadurch der Tatbestand des Lohndumpings beschleunigt und der Niedriglohnsektor zementiert.“

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher – Deutschland mit Ländern und Kreisen – August 2012

O-Ton Arbeitsmarkt, 75 Prozent Niedriglöhner in der Zeitarbeit