Öffentlich geförderte Beschäftigung

2019: ÖgB

Im Jahr 2019 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 106.000 Personen in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2019 die Arbeitsgelegenheiten (AGH), besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, sowie die mit dem Teilhabechancengesetz neu eingeführten Instrumente Eingliederung von Arbeitslosen (EVL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es monatlich knapp 74.000 Teilnahmen in den AGH, knapp 4.200 Teilnahmen in der EVL und rund 19.700 Teilnahmen in der TaAM.

Außerdem befanden sich weitere Maßnahmen in der Restabwicklung: Der Beschäftigungszuschuss (BEZ), die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde 2012 gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum Instrument FAV zusammengefasst. Die FAV wiederum wurde durch das Teilhabechancengesetz von der EVL abgelöst. Laut BA-Statistik gab es im Jahr 2019 gab es monatlich rund 1.800 Teilnehmende im BEZ und 4.700 Teilnehmende in der FAV.

Das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter führten während ihrer Laufzeit wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Im ESF-Bundesprogramm wurden 2019 monatlich noch knapp 2.000 Teilnehmende gefördert. Im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt lag die monatliche Teilnehmerzahl im Jahresdurchschnitt 2019 offiziell noch bei einer Person, was auf den Restbestand von 16 Teilnehmenden im Januar 2019 zurückzuführen ist.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

2018: ÖgB

Im Jahr 2018 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 104.000 Personen in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Nach einem leichten Anstieg durch die Bundesprogramme sind die Teilnehmerzahlen nun wieder gesunken.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2018 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sank die Teilnehmerzahl auf knapp 72.000 Personen. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde 2012 gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2018 rund 7.000 Teilnehmende.

Das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter führten 2016 und 2017 wieder zu einem leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen. Beide Programme liefen jedoch im vergangenen Jahr aus. Im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden 2018 monatlich knapp 15.200 Teilnehmende gefördert. Im ESF-Bundesprogramm lag die monatliche Teilnehmerzahl 2018 bei knapp 8.000 Personen.

2017: ÖgB

Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Bis 2015 war die Teilnehmerzahl auf weniger als ein Drittel gesunken. Die Bundesprogramme sorgen seitdem jedoch für einen leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2017 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sank die Teilnehmerzahl auf knapp 79.800 Personen. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum neuen Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2017 rund 7.200 Teilnehmer.

Neu hinzugekommen sind 2015 das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, mit denen 2017 rund 12.800 beziehungsweise 12.600 Menschen gefördert wurden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

2016: ÖgB

Mit der Instrumentenreform 2012 hat die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Seit 2010 ist die Teilnehmerzahl auf weniger als ein Drittel gesunken. Die Bundesprogramme sorgen nur für einen leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2016 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sanken die Teilnehmerzahlen auf etwa 80.000 Personen. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum neuen Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2016 rund 8.000 Teilnehmer.

Neu hinzugekommen sind 2015 die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, mit denen 2016 rund 6.700 beziehungsweise 6.800 Menschen gefördert wurden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

2015: ÖgB

2015 setzte sich der langfristige Trend der Einsparungen bei der Arbeitsmarktpolitik fort. Nach massiven Einschnitten ab 2009 sinken die Teilnehmerzahlen zwar nicht mehr so stark, pendeln sich aber mit teils leichten Zuwächsen und teils leichten Rückgängen auf konstant niedrigem Niveau ein.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2015 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV), der Beschäftigungszuschuss und das neue Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sanken die Teilnehmerzahlen auf etwa 87.000 Personen. Einen Beschäftigungszuschuss erhielten noch etwa 3.700 Personen. Auch die Teilnehmerzahlen bei der FAV ist 2015 auf 8400 Teilnehmer gesunken. Die Bürgerarbeit ist Ende 2014 ausgelaufen. Neu hinzugekommen ist das Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, das 2015 aber auf gerade einmal 550 Teilnehmer kam.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Darstellung O-Ton-Arbeitsmarkt.