Sozialer Arbeitsmarkt

April 2020: 49.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im April 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 49.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Knapp 10.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 38.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im April 2020 wurden rund 1.500 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 400 in die EVL und knapp 1.100 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

März 2020: 48.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im März 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 48.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 10.000 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 37.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im März 2020 wurden rund 1.900 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 600 in die EVL und knapp 1.400 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Februar 2020: 46.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im Februar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 46.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 9.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 36.500 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Februar 2020 wurden insgesamt 2.000 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Januar 2020: 42.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im Januar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 44.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 8.800 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und knapp 34.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Januar 2019 wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Dezember 2019: 42.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im Dezember 2019 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 42.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Knapp 8.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und knapp 34.000 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im Dezember 2019 wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 500 in die EVL und knapp 1.800 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.