Mehr Sanktionen gegen „Hartz IV“-Bezieher wegen Arbeitsverweigerung?

(o-ton) 2012 wurden rund 1.025.000 Sanktionen gegen „Hartz IV“-Bezieher verhängt. Die Zahl hat damit gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent zugenommen. Grund hierfür sind aber keineswegs häufigere Ablehnung von Jobangeboten oder mangelnde Eigeninitiative bei der Jobsuche. Tatsächlich beruht der Zuwachs vollständig auf Terminversäumnissen.

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10,40 Euro Mindestlohn für eine existenzsichernde Rente

(o-ton) Für eine Rente oberhalb des Existenzminimums müsste ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter bei 45 Arbeitsjahren 10,40 Euro brutto verdienen. Ein Lohn, der das „Hartz IV“-Niveau überschreitet, läge bei 7,95 Euro. Das zeigt eine Berechnung des Sozialwissenschaftlers Johannes Steffen.

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Geringe Arbeitsmarktchancen für Ungelernte

(o-ton) 2011 war jeder fünfte Ungelernte arbeitslos. Menschen ohne Berufsabschluss sind besonders häufig abhängig von „Hartz IV“-Leistungen. Sie stellen etwa die Hälfte der arbeitslosen „Hartz IV“-Bezieher. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

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