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Sonderprogramme für Langzeitarbeitslose: Wie das BMAS die Plätze füllen will

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Das Arbeitsministerium plant die Ausweitung des Bundesprogramms Soziale Teilhabe für Langzeitarbeitslose. Zuvor abgelehnte Jobcenter sollen nun doch teilnehmen dürfen – wenn sie denn noch wollen. Für jüngere Hartz-IV-Empfänger und Flüchtlinge wird es ein weiteres Sonderprogramm geben. Das geht aus einem Rundschreiben des Landkreistages Baden-Württemberg hervor, das O-Ton Arbeitsmarkt vorliegt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, das Arbeitsmarktprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsleben für Langzeitarbeitslose auf die Jobcenter auszuweiten, die in der ersten Bewerberrunde nicht zum Zug kamen. Bevor es hierfür konkrete Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung aufnimmt, möchte das Ministerium aber erst einmal sicher gehen, dass die abgelehnten Jobcenter noch immer an der Teilnahme interessiert sind. Mitte Mai hat es sich daher schriftlich bei ihnen erkundigt, ob sie ihre Bewerbung aufrechterhalten wollen. Die Rückmeldung erbittet das BMAS bis Ende Juni.

Nach inzwischen sieben Monaten Laufzeit hat Soziale Teilhabe 62 Prozent der geplanten Teilnehmerzahl von 10.000 Personen bis 2018 erreicht. Im Vergleich mit dem ESF-Programm zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, das nach 13 Monaten nur 15 Prozent des anvisierten Teilnehmerbestands von 33.000 Personen (bis 2020) aufbauen konnte, lief Soziale Teilhabe deutlich erfolgreicher an. Dennoch scheint bei den teilnehmenden Jobcentern der potenzielle Teilnehmerkreis bereits erschöpft – und eine Ausweitung auf zuvor abgelehnte Kandidaten nötig.

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen

STAFFEL als Ausweichprogramm für Soziale Teilhabe?

Zudem plant das Ministerium ein weiteres Bundesprogramm namens STAFFEL („Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte“). Jüngere Hartz-IV-Empfänger und Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zwischen 25 und 35 Jahren sollen auf subventionierten Arbeitsplätzen maximal zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden und zusätzlich Coachings beziehungsweise therapeutische Hilfe erhalten. „Sowohl jüngere Leistungsberechtigte als auch jüngere Flüchtlinge haben noch ein langes Berufsleben vor sich, daher stehen beide Personengruppen gleichermaßen im Fokus der zu fördernden Modellprojekte“, begründet das BMAS die Auswahl der Zielgruppe. Im Rahmen des Programms sollen mindestens 15 Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Auffällig: STAFFEL richtet sich mit seiner Alterseinschränkung an genau die Personen, die Soziale Teilhabe ausgeschlossen hat, indem es nur für Langzeitarbeitslose über 35 Jahre zugänglich ist. Sie müssen im Bundesprogramm Soziale Teilhabe zusätzlich gesundheitliche Einschränkungen vorweisen und/oder mit Kindern in einem Haushalt leben. Zudem plant das BMAS zwar mit 21 Millionen Euro für STAFFEL, allerdings nur, wenn es die künftige Haushaltsaufstellung erlaubt. Der Verdacht liegt also nahe, dass für STAFFEL das Geld verwendet werden könnte, das bei Soziale Teilhabe übrig bleibt, wenn nicht alle Plätze besetzt werden können.

Zum Weiterlesen:

Landkreistag Baden-Württemberg, Rundschreiben an die Landratsämter in Baden-Württemberg und den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, SGB II: Ausweitung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ sowie neues Bundesprogramm „STAFFEL“

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Deutschland, Länder, Regionaldirektionen