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Hartz-IV-Empfänger: Fast zwei Drittel seit über zwei Jahren im Bezug

64 Prozent der Hartz-IV-Bezieher waren im Dezember 2018 bereits zwei Jahre oder länger im Bezug. Obwohl insgesamt weniger Personen Hartz-IV-Leistungen erhielten, hat der verfestigte Leistungsbezug gegenüber 2017 zugenommen.

Knapp zwei Drittel (64 Prozent) der knapp 5,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland war im Dezember 2018 bereits seit mindestens zwei Jahren abhängig von der staatlichen Sozialleistung. Über ein Drittel (42 Prozent) der Regelleistungsberechtigten war sogar vier Jahre oder länger hilfebedürftig. Das zeigen die Verweildauern aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Gesamtzahl der Regelleistungsberechtigten im Hartz-IV-System ist im Vergleich zum Vorjahr hingegen um knapp 341.000 Personen gesunken. Im Dezember 2017 gab es laut BA-Statistik noch rund 5,9 Millionen Regelleistungsberechtigte. Zu ihnen zählen nicht nur Arbeitslose und Erwerbsfähige, sondern alle Personen mit einem eigenen Hartz IV-Anspruch. Unter den Regelleistungsberechtigten finden sich demnach auch knapp zwei Millionen minderjährige Kinder und über eine Million Beschäftigte (O-Ton berichtete). Personen, die zwar in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft leben, aber keinen eigenen Leistungsanspruch haben, werden in der Zahl der Regelleistungsberechtigten folglich nicht berücksichtigt (O-Ton berichtete).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Größter Rückgang bei Kurzzeitbeziehern

Den deutlichsten Rückgang im Hartz-IV-Bezug gab es bei Personen, die seit weniger als einem Jahr Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Ihre Zahl ist im rund 263.000 Personen beziehungsweise 19 Prozent gesunken. Auch gab es weniger Personen, die seit mehr als vier Jahren im Leistungsbezug waren. Ihre Zahl hat im Vergleich mit Dezember 2017 um 110.000 beziehungsweise 4,5 Prozent abgenommen. Diese Entwicklung ist aber nicht zwingend auf die Integration in existenzsichernde Arbeit zurückzuführen. Auch Übertritte in das Rentenalter oder in die Erwerbsunfähigkeit führen zu einem Rückgang des Hartz-IV-Langzeitbezugs. Durch den großen Zuwachs in der Gruppe, die zwischen zwei und vier Jahren Hartz-IV-Leistungen empfangen, gab es im Dezember 2018 im Vergleich zum Vorjahr außerdem insgesamt mehr Langzeitleistungsbezieher mit einer Bezugsdauer von zwei Jahren und mehr.

von Lena Becher


Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II – Deutschland mit Ländern und Kreisen, Dezember 2017 und Dezember 2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Leben von Hartz IV: Wo die Hilfebedürftigkeit am höchsten ist, 18.04.2019.

Bild: Colourbox.de