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Koalitionsvertrag: Vier Milliarden Euro „mehr“ für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

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Die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden in der kommenden 19. Legislaturperiode voraussichtlich um jährlich eine Milliarde Euro aufgestockt. Das geht aus dem heute von CDU/CSU und SPD beschlossenen Entwurf des Koalitionsvertrags hervor. Zudem plant die neue Große Koalition die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers in den Ländern.

Die Große Koalition plant eine Anhebung des Eingliederungsbudgets für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um insgesamt vier Milliarden Euro. Von 2018 bis 2021 sollen demnach jedes Jahr eine Milliarde Euro „mehr“ für die Förderung von Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Der Eingliederungstitel, der seit 2010 massiven Kürzungen ausgesetzt war, würde somit im Gegensatz zum Haushaltsentwurf für 2018 wieder wachsen. Im Verhältnis zur Zahl der Hartz-IV-Empfänger stünde jedoch auch mit den zusätzlichen Mitteln weniger Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung als noch 2010 (O-Ton berichtete).

Zusätzliche Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen will die Große Koalition in Form des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) in den Ländern erschließen. Der PAT will mit passiven Sozialleistungen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen. Offen ist jedoch, in welcher Form und vor allem in welchem Umfang der PAT in den Ländern umgesetzt werden kann.

Neues Instrument im SGB II

Neben einer Erhöhung der Eingliederungsmittel haben die potenziellen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD auch die Einführung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vereinbart. Über Lohnkostenzuschüsse, die sich am Mindestlohn orientieren, sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für bis zu 150.000 Personen gefördert werden. Die Beschreibung dieses Instruments ähnelt stark dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. An dieser Maßnahme nahmen 2017 laut Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit knapp 13.000 vormals Arbeitslose teil.

Aus dem Entwurf von CDU/CSU und SPD geht jedoch nicht hervor, wie lange und unter welchen Bedingungen Arbeitsverhältnisse im Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ gefördert werden können. Aktuell existierende Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung sind zeitlich begrenzt. Ein Arbeitsverhältnis wird im Bundesprogramm Soziale Teilhabe maximal für drei Jahre gefördert. Zudem ist noch unklar, ob die Kriterien der Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und Gemeinwohlorientierung auch für Arbeitsverhältnisse im neuen Instrument gelten würden.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Regionaldirektionen (Jahreszahlen), Dezember 2017.

O-Ton Arbeitsmarkt, Haushalt 2018: Mehr oder weniger Fördergelder für Hartz-IV-Empfänger?, 26.01.2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose: 20 Prozent Abbrüche, 08.06.2017.