26. Januar 2018
Nach Aufstockungen in den letzten Jahren sinkt das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen im Hartz-IV-System 2018 wieder. Doch die mögliche Neuauflage der Großen Koalition könnte zusätzliche Mittel einbringen. Weil die Jobcenter Gelder für Verwaltungskosten abzweigen, kommen Erhöhungen des Eingliederungshaushalts allerdings nicht immer bei den Betroffenen an.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 wurden von der alten Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD insgesamt rund 4,19 Milliarden Euro für die arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz-IV-Empfängern veranschlagt. Dies würde eine Kürzung um 258 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr bedeuten – und wäre die erste Kürzung des Eingliederungsbudgets seit 2013.
Auch das Pro-Kopf-Budget für jeden Hartz-IV-Empfänger würde deutlich sinken. Ausgehend von 4,37 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern läge der Förderbetrag pro Person bei 959 Euro. Diese Rechnung setzt voraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger das Niveau von 2017 nicht überschreitet. Trotz der positiven Arbeitsmarktlage in Deutschland ist das aber nicht zu erwarten. So gab es 2017 bei rückläufiger Arbeitslosigkeit über 50.000 Erwerbsfähige mehr im Hartz-IV-Bezug als noch 2016.
2017 wurden die Fördermittel noch auf 4,44 Milliarden Euro erhöht. Allerdings kamen Erhöhungen des Budgets für Fördermaßnahmen in der Vergangenheit nicht immer vollständig bei den Leistungsberechtigten an. Denn die Jobcenter nutzen die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder nicht ausschließlich für Leistungen zur Eingliederung, sondern schichten horrende Beträge in ihren Verwaltungsetat um (O-Ton berichtete). Daten zu den tatsächlichen Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für 2017 liegen bisher noch nicht vor. Allerdings wurde das Verwaltungsbudget seit 2015 immer wieder angehoben. 2016 wurden trotz der Aufstockung des Verwaltungsbudgets noch immer rund 18 Prozent der Eingliederungsmittel umgeschichtet.
Was nützt die „Sondierungsmilliarde“?
In ihrem Sondierungspapier vom 12. 01. 2017 erklärten CDU/CSU und SPD, dass sie das Budget für Fördermaßnahmen von 2018 bis 2021 zusätzlich um jeweils eine Milliarde Euro jährlich aufstocken wollen, sollte es zu einer neuen Großen Koalition kommen. Mit der „Sondierungsmilliarde“ für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen läge das Pro-Kopf-Budget in 2018 bei 1.188 Euro, aber auch nur, wenn die Jobcenter auf Umschichtungen verzichten würden. Im Verhältnis zur Zahl der Hartz-IV-Empfänger stünde jedoch auch mit den zusätzlichen Mitteln weniger Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung als noch 2010. Erst danach, zwischen 2010 und 2013, hatte die Große Koalition das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Hartz IV-System fast um die Hälfte von 6,6 Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro reduziert.
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2017.
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2016.
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2015.
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2014.
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2013.
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2012.