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2017: ÖgB

Mit der Instrumentenreform 2012 wurden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert. Bis 2015 war die Teilnehmerzahl auf weniger als ein Drittel gesunken. Die Bundesprogramme sorgen seitdem jedoch für einen leichten Anstieg der Teilnehmerzahlen.

Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gehörten 2017 die Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und die beiden Bundesprogramme Soziale Teilhabe und zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter. Bei den Arbeitsgelegenheiten sank die Teilnehmerzahl auf knapp 79.800 Personen. Der Beschäftigungszuschuss (BEZ) wurde gemeinsam mit den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zum neuen Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) zusammengefasst. Die FAV zählte 2017 rund 7.200 Teilnehmer.

Neu hinzugekommen sind 2015 das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und das Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, mit denen 2017 rund 12.800 beziehungsweise 12.600 Menschen gefördert wurden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.