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März 2020: 48.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Im März 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 48.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Rund 10.000 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 37.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im März 2020 wurden rund 1.900 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 600 in die EVL und knapp 1.400 in die TaAm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.