26. Februar 2019
Ab Juli 2019 soll in Berlin mit dem „Solidarischen Grundeinkommen“ ein Pilotprojekt für Langzeitarbeitslose an den Start gehen. Bis zu 1.000 Personen sollen durch die öffentliche Förderung in unbefristete sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt werden. Diese Arbeitsstellen müssen zusätzlich und gemeinwohlorientiert sein.
Bereits im Oktober 2017 schlug Michael Müller (SPD), regierender Bürgermeister von Berlin, die Einführung eines „Solidarischen Grundeinkommens“ (SGE) vor. Dabei geht es keinesfalls um ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern vielmehr um eine Form der öffentlich geförderten Beschäftigung. Knapp zwei Jahre danach, ab 1. Juli 2019, soll das SGE schließlich als Pilotprojekt in der Hauptstadt eingeführt werden, wie die Berliner Senatskanzlei in einer Pressemitteilung am 20. Februar bekannt machte.
Bis zu 1.000 langzeitarbeitslose Hartz-IV-Bezieher sollen in zusätzlichen und gemeinwohlorientierten Arbeitsplätzen bei der Kommune oder bei gemeinnützigen Trägern eine sozialversicherungspflichtige und unbefristete Arbeitsstelle erhalten. Die Vergütung soll sich auf der Höhe des Landesmindestlohns oder des Tariflohns bewegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Bezug von Hartz-IV-Leistungen und vorangehende Arbeitslosigkeit zwischen ein und drei Jahren. Eine Teilnahme ist außerdem nur dann möglich, wenn während dieser Zeit Versuche der Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolglos blieben. Das SGE ist nachrangig gegenüber Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis, ebenso wie ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, das maximal für bis zu sechs Monate in Anspruch genommen werden kann.
Unbefristete Arbeitsplätze im befristeten Pilotprojekt
Das SGE ist als Pilotprojekt vorerst auf 5 Jahre befristet. Wie soll also die unbefristete Beschäftigung von Teilnehmenden erreicht werden? Laut dem Konzept der Senatskanzlei erhalten Arbeitnehmer, die im Rahmen des SGE beschäftigt werden, zuerst einen befristeten Arbeitsvertrag für fünf Jahre. Im Idealfall sollen Teilnehmende bereits während dieser Zeit im selben Betrieb in den ersten Arbeitsmarkt, also in ungeförderte Beschäftigung, übergehen. Wenn nötig, sollen sie dazu auch qualifizierende Maßnahmen erhalten. Zu diesem Zweck soll drei Jahre nach Beginn der Beschäftigung ein Zwischenfazit über Beschäftigungs- und Qualifikationsperspektiven der jeweiligen Teilnehmenden erhoben werden. Sollte eine Übernahme nach 5 Jahren nicht möglich sein, müsste den Teilnehmenden laut Konzept ersatzweise eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Sektor angeboten werden.
von Lena Becher
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