28. Februar 2020
Knapp 2,23 Millionen Arbeitslose gab es im Dezember 2019. Doch mit fast 6,33 Millionen lebten nahezu dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp 1,89 Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
Im Dezember (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es knapp 2,23 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber beinahe 6,33 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Knapp 842.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und rund 5,55 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter fast 1,89 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (November 2019). 64.000 (gerundeter Wert aus Oktober, aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.
Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit
In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als sogenannte Unterbeschäftigte. Im Dezember 2019 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf knapp 3,16 Millionen Menschen.
Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhalten. Im Hartz-IV-System gelten fast zwei Drittel der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos. Darüber hinaus muss auf die vermutlich hohe Dunkelziffer an Leistungsberechtigten hingewiesen werden, die auf ihren Hartz-IV-Anspruch verzichten. Studien gehen davon aus, dass zwischen 34 und 50 Prozent der Menschen, die eigentlich Hartz-IV-Leistungen beziehen könnten, auf ihren Anspruch verzichten. Unter den Erwerbstätigen sind es Schätzungen zufolge sogar bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Februar 2020, Tabelle 3.
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, Dezember 2019, Tabelle 2.
Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Februar 2020, Tabelle 2.6.
Bild: Colourbox.de