12. Juli 2017
Rund 766 Millionen Euro, also 20 Prozent der Fördergelder, verwendeten die Jobcenter 2016 nicht wie vorgesehen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Stattdessen widmeten sie die Gelder in ihren Verwaltungshaushalt um. Im Vergleich zum Vorjahr ist das nur ein marginaler Rückgang. Das geht aus einer Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Seit Jahren nutzen die Jobcenter horrende Summen der Eingliederungsmittel, mit denen eigentlich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen im Hartz IV-System finanziert werden sollen, um ihre Verwaltungskosten zu decken. 2016 ging die Umschichtung im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder leicht zurück. Mit rund 766 Millionen Euro wurden 18 Prozent des Eingliederungsetats nicht für den ursprünglichen Zweck genutzt – fast jeder fünfte Euro. Im Vorjahr wurden rund 767 Millionen Euro beziehungsweise 19 Prozent umgeschichtet, 2011 waren es noch 49 Millionen beziehungsweise knapp ein Prozent der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Die Berechnungen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Eingliederungsbudget 2016 wieder gewachsen
Der Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen war 2016 erstmals wieder leicht gewachsen. Während er von 5,3 Milliarden Euro in 2011 bis 2015 auf 3,9 Milliarden Euro zusammengeschrumpft war, stieg er in 2016 auf 4,1 Milliarden Euro an. Jedoch gaben die Jobcenter nur knapp 3,4 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Förderung aus. Von dem rund 778 Millionen Euro großen Überschuss wurde der Großteil, nämlich 766 Millionen Euro, in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter übertragen.
Nur geringer Rückgang der Umschichtung – trotz höherem Verwaltungsetat
Zunächst ist positiv, dass die Umschichtung 2016 im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunk leicht zurückgegangen ist. Jedoch war der Verwaltungshaushalt im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 300 Millionen Euro kräftig aufgestockt worden. An der Plünderung der Eingliederungs- zugunsten der Verwaltungsmittel hat demnach die Erhöhung des Verwaltungsbudgets fast nichts geändert.
Dabei sollte eine logische Konsequenz sein, dass eine Erhöhung des Budgets für Eingliederungsmittel mit einer verhältnismäßigen Erhöhung des Verwaltungshaushalts einhergeht. Sollen mehr Förderungsleistungen vergeben, bewilligt und ausgezahlt werden, bedeutet dies auf Seiten der Jobcenter auch einen erhöhten Arbeits- und Verwaltungsaufwand. Die Aufwertung des Verwaltungshaushalts in 2016 war offenbar unzureichend und konnte die Umschichtung somit nur sehr begrenzt abbremsen. Dem Arbeitsministerium ist die Unterfinanzierung der Jobcenter seit Jahren bewusst – Die Aufstockung des letzten Jahres war offensichtlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
von Lena Becher
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