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Aktive Arbeitsmarktpolitik: Deutschland investiert im EU-Vergleich nur wenig

0,65 Prozent seines BIP investierte Deutschland 2013 in die aktive Arbeitsmarktpolitik. EU-15-weit ist das nur unteres Mittelfeld. Teuerster Posten ist die Beratung und Verwaltung der Arbeitslosen. Das zeigen Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat.

Deutschland finanzierte 2013 Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit Fördergeldern in Höhe von 0,65 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts (BIP). Gemessen an den übrigen EU-15-Staaten ist das vergleichsweise wenig. Sie gaben im Mittel 0,8 Prozent ihres BIP aus. Deutlich mehr lassen sich hingegen die skandinavischen Staaten die Aktivierung von Arbeitslosen kosten. In Dänemark erreichten die Ausgaben 1,7 Prozent des BIP, in Schweden und Finnland 1,3 beziehungsweise ein Prozent. Weniger als Deutschland investierten EU-15-weit nur die Krisenstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie Luxemburg. Das zeigen Daten aus der Labour Market Policy Datenbank von Eurostat.

Quelle: Eurostat, LMP Datenbank, eigene Berechnung

Zur aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen in dieser Statistik die arbeitsmarktpolitischen Services, darunter Beratung und Arbeitsvermittlung sowie die mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und der Auszahlung der finanziellen Unterstützung verbundene Administration und die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen selbst. Maßnahmen umfassen unter anderem Kurse und Weiterbildungen, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, öffentlich geförderte Beschäftigung und Rehabilitationsmaßnahmen. Hier wird für Deutschland nur ein Teil der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Schwerbehinderte erfasst, da sie zum größten Teil im Sozialgesetzbuch IX geregelt sind. Die Ausgaben für die finanzielle Unterstützung von Arbeitsuchenden zählen zur passiven Arbeitsmarktpolitik und werden in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Deutschland leistet sich überdurchschnittlich teure Arbeitslosenberatung und -verwaltung

Besonders auffällig: Nur in Deutschland übersteigen die Ausgaben für die Verwaltung der Arbeitslosen (auch die Verwaltung der passiven Arbeitsmarktleistungen wird hier dazugezählt) sowie für die Beratung und Arbeitsvermittlung mit 0,35 Prozent des BIP die Kosten für die Maßnahmen selbst (0,3 Prozent). Das lässt sich auch mit nationalen Daten der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuchs (Hartz-IV-System) zeigen. Seit 2012 übersteigt das Verwaltungsbudget die eingeplanten Gelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Zusätzlich schichten die Jobcenter Mittel aus dem Budget für Maßnahmen in das Budget für die Verwaltungskosten um: 2013 ganze 426 Millionen Euro (O-Ton berichtete).

Quelle: Eurostat, LMP Datenbank

Auch bei den Pro-Kopf-Ausgaben ist dieses Verhältnis in Deutschland zu beobachten. Je Arbeitsuchendem steht ein Kaufkraftstandard (KKS) von rund 2.200 für die Arbeitsmarktservices inklusive der Verwaltung der passiven Leistungen rund 1.900 KKS für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gegenüber.

Nur das hohe Budget für die Verwaltungs- und Beratungsleistungen verschafft Deutschland im Ländervergleich der Pro-Kopf-Ausgaben den fünften Platz. Geht es rein um die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, liegt Deutschland nur noch vor den Krisenstaaten Griechenland, Spanien, Italien und Portugal.

Der Kaufkraftstandard (KKS) ist eine künstliche Währungseinheit. Durch die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten werden je Land für die gleichen Waren und Dienstleistungen unterschiedliche Mengen von nationalen Währungseinheiten benötigt. Ein KKS entspricht dem EU-Durchschnitt für einen Euro.

Zum Weiterlesen:

Eurostat, LMP Datenbank

IAB-Kurzbericht 1/2016, Integration arbeitsmarktferner Personen im Ländervergleich – kein Patentrezept in Sicht