4. Januar 2013
(o-ton) Im Jahresdurchschnitt 2012 sank die Zahl der Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf etwa 957.000 Personen. Das entspricht einem Rückgang um 19 Prozent gegenüber 2011. Der Einbruch der Förderung entspricht dabei nicht den gesunkenen Arbeitslosenzahlen, denn anteilig wurden weniger potentielle Maßnahmenteilnehmer auch tatsächlich gefördert. 2012 nahmen nur noch 19,5 Prozent der für eine Förderung infrage kommenden Arbeitslosen an einer Maßnahme teil, 3,5 Prozentpunkte weniger als noch 2011. Das geht aus dem Arbeitsmarktbericht 2012 der Bundesagentur für Arbeit hervor.
Die Zahl der Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen lag im Jahresdurchschnitt 2012 bei etwa 957.000 Personen. Das waren 227.000 oder 19 Prozent weniger als im Vorjahresdurchschnitt. 2012 setzten sich damit die Kürzungen der letzten Jahre bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung fort. Seit 2009 ist die Zahl der Maßnahmenteilnehmer kontinuierlich gesunken. Der Rückgang zwischen 2009 und 2012 entspricht 41 Prozent.
Und auch 2008, dem Jahr vor der Wirtschafts- und Finanzkrise, lag die Teilnehmerzahl an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit rund 1,6 Millionen Menschen deutlich über dem Jahresdurchschnitt 2012. Der Rückgang der Förderung zwischen 2008 und 2012 entspricht 39 Prozent.
Weniger potentielle Teilnehmer erhielten eine Förderung
Die Rückgänge der Teilnehmerzahlen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind keine logische Konsequenz der gesunkenen Arbeitslosenzahlen und eines entsprechend geringeren Förderbedarfs. Immer weniger potentielle Kandidaten erhalten tatsächlich eine Förderung. Im Jahresdurchschnitt 2012 nahmen 19,5 Prozent aller Arbeitslosen an einer Maßnahme teil. 2011 waren es noch 23 Prozent, 2010 noch rund 27 Prozent.
Zwischen den Zielgruppen der arbeitsmarktpolitischen Förderung gibt es deutliche Unterschiede. So erhalten Kurzzeitarbeitslose in der Arbeitslosenversicherung deutlich häufiger eine Förderung als dauerhaft Arbeitslose in der Grundsicherung („Hartz IV“). 2012 wurden 22,3 Prozent der Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung auch tatsächlich gefördert. In der Grundsicherung waren es demgegenüber nur 18,1 Prozent.
Sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch in der Grundsicherung ist der Anteil der Geförderten in den letzten Jahren rückläufig. In der Arbeitslosenversicherung sank die Aktivierungsquote seit 2010 um rund acht Prozentpunkte, im „Hartz IV“-System um rund sieben Prozentpunkte.
Noch deutlicher wird die unterschiedliche Förderintensität zwischen den Zielgruppen, betrachtet man die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in der Grundsicherung richten sich nicht lediglich an die offiziell arbeitslos registrierten Personen, sondern an alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Gemeint sind damit auch Personen im erwerbsfähigen Alter (15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze), die nicht arbeitslos gemeldet sind, grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten und Hartz IV-Leistungen beziehen. Hierzu gehören beispielsweise Menschen, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen und dem Arbeitsmarkt daher nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. Die Aktivierungsquote lag bei diesem Personenkreis im Jahr 2011 bei lediglich 11,2 Prozent. 2010 waren es noch 14,6 Prozent. Daten aus 2012 liegen aktuell noch nicht vor.
Einbruch in allen Förderbereichen
Der Rückgang der Maßnahmenteilnehmer erstreckt sich über alle Förderbereiche. Mit einem Rückgang von rund 35 Prozent sind die Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am stärksten betroffen. Sie umfassen im Wesentlichen staatliche Zuschüsse zum Gehalt und bei Existenzgründung. Darunter ist mit dem Gründungszuschuss zur Förderung der Selbstständigkeit eines der erfolgreichsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik.
Auch bei der beruflichen Weiterbildung sowie der Berufswahl und Berufsausbildung ist die Förderung eingebrochen. Mit den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sollen Arbeitslose ihre Qualifikation an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen. Die Maßnahmen zur Vorbereitung und Unterstützung einer Berufsausbildung richten sich gezielt an junge Menschen mit Schwierigkeiten, in Ausbildung oder Arbeit zu kommen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Teilnehmerzahl in der beruflichen Weiterbildung um etwa 17 Prozent. An Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nahmen noch rund 217.000 Personen teil, etwa 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Rahmen der Instrumentenreform wurden diese Bereiche aufgrund des Fachkräftebedarfs noch ausdrücklich als Schwerpunkte definiert.
An Beschäftigung schaffenden Maßnahmen nahmen im Jahresdurchschnitt 2012 noch etwa 165.000 Personen teil. Das entspricht einem Minus von rund 17 Prozent gegenüber 2011. Hierzu gehören beispielsweise die Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II