25. November 2015
(o-ton) 2014 standen den Jobcentern 3,55 Milliarden Euro zur Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Verfügung. Für diesen Zweck ausgegeben haben sie jedoch lediglich 2,86 Milliarden Euro – anteilig erneut weniger als im Vorjahr.
Jährlich weist der Bund den Jobcentern Gelder zu, mit denen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, darunter beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs, finanziert werden sollen. Die so genannten Eingliederungsmittel werden den Jobcentern nach einem Schlüssel zugeteilt, der die Zahl der vom jeweiligen Jobcenter zu Betreuenden berücksichtigt.
690 Millionen Euro nicht für die Arbeitsförderung genutzt
Zur Verwendung dieser Mittel veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) jährlich eine Auswertung, die Eingliederungsbilanzen. Diese zeigen: Die Jobcenter haben 2014 nur rund 2,86 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ausgegeben. Das zur Verfügung stehende Budget von 3,55 Milliarden Euro wurde damit zu lediglich 81 Prozent ausgeschöpft.
Die Jobcenter nutzten also 690 Millionen Euro nicht für ihren eigentlichen Zweck. Das aber keineswegs, weil es 2014 nicht ausreichend Förderkandidaten gab. Tatsächlich nahm nur etwa jeder elfte Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Ein Teil der Gelder wurde statt für arbeitsmarktpolitische Förderung für die Verwaltung der Jobcenter, zum Beispiel Personalkosten verwendet.
Gesamtbudget gestiegen, Ausschöpfung der Mittel verschlechtert
2014 ermöglichte das Arbeitsministerium den Jobcentern erstmals, einen Teil der nicht verwendeten Gelder in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen (O-Ton berichtete). Entsprechend lag das Budget für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 2014 mit 3,55 Milliarden Euro leicht über den 3,3 Milliarden Euro des Vorjahres. Die Ausschöpfung hat sich im Vorjahresvergleich allerdings von 84 auf 81 Prozent verschlechtert.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen 2014, Rechtskreis SGB II