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Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Hartz-IV-Empfänger bei Förderungen abgehängt

Im System der Arbeitslosenversicherung wurden 2018 3,25 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Förderung ausgegeben. Im Hartz-IV-System waren es rund 180 Millionen Euro weniger, obwohl dort deutlich mehr Menschen betreut werden und die Förderbedarfe erheblich größer sind.

Arbeitsmarktpolitische Förderungen haben das Ziel, Menschen ohne Arbeit und im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II wieder in Arbeit oder zumindest dem Arbeitsmarkt näher zu bringen. Grundsätzlich sind also sowohl Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und im Hartz-IV-System (SGB II), aber auch alle anderen erwerbsfähigen Menschen im Hartz-IV-Bezug gleichermaßen Zielgruppe der Förderung. Doch die Verteilung der Fördermittel zwischen den Systemen SGB III und SGB II fällt sehr unausgewogen aus, wie die Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verraten.

So standen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Jahr 2018 3,24 Milliarden Euro im SGB III und 3,07 Euro im SGB II zur Verfügung. Auf den ersten Blick fällt der Unterschied zwischen den beiden Systemen also moderat aus. Setzt man das Budget jedoch in Beziehung zu den potenziellen Empfängern der Eingliederungsleistungen, zeigt sich das Ausmaß der Benachteiligung von Leistungsberechtigten im Hartz-IV-System.

Pro-Kopf-Budget im SGB III 5,5-mal größer als im SGB II

2018 hatten im Jahresdurchschnitt rund 4,14 Millionen Erwerbsfähige einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. In Bezug auf die tatsächlichen Ausgaben für Fördermaßnahmen ergibt sich somit ein Pro-Kopf-Budget von 741 Euro. Im System der Arbeitslosenversicherung kann das Pro-Kopf-Budget nur annähernd bestimmt werden, da nicht alle potenziellen Kandidaten für eine arbeitsmarktpolitische Förderung auch arbeitslos sind. Im Jahr 2018 wurden nach offiziellen Angaben der BA rund 800.000 Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung betreut. Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergäbe sich also ein Pro-Kopf-Budget von 4.052 Euro – fast fünfeinhalbmal so viel wie im Hartz-IV-System.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Aus den Eingliederungsbilanzen geht außerdem hervor, dass die Fördermittel in den beiden Systemen für unterschiedliche Maßnahmen verwendet werden. So wurden 2018 im SGB III über 1,33 Milliarden Euro – knapp 41 Prozent der Gesamtausgaben – für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung genutzt. Im SGB II spielten diese Maßnahmen mit Ausgaben in Höhe von rund 600 Millionen Euro und knapp 20 Prozent der Gesamtausgaben deutlich weniger, obwohl Arbeitslose im Hartz-IV-System besonders häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.

Ausgaben im Hartz-IV-System gesunken

Trotz einer theoretischen Erhöhung der Fördermittel gaben die Jobcenter im Jahr 2018 weniger für die arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz-IV-Beziehenden aus als noch im Vorjahr. Das Budget wurde zwar um 48 Millionen Euro angehoben, jedoch sanken die tatsächlichen Ausgaben um mehr als 200 Millionen Euro. Im System der Arbeitslosenversicherung waren hingegen bereits im Vorfeld 38 Millionen Euro weniger für Förderungen veranschlagt. Die Absenkung der Ist-Ausgaben lag jedoch mit rund 83 Millionen mehr als doppelt so hoch.   

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Aufgrund der massiven Beschäftigungszuwächse flossen dem System der Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahren immer mehr Einnahmen aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu. Das Hartz-IV-System, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird hingegen vollständig aus Steuermitteln finanziert und ist keine Versicherungsleistung. Dadurch sind die beiden Systeme voneinander abgetrennt und es ist beispielsweise nicht möglich, Fördermittel aus dem einen in das andere System umzuschichten.

Bei den Fördermitteln im SGB II laut Eingliederungsbilanz werden die Fördermittel für die zwei Bundesprogramme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ nicht berücksichtigt. Die Ausgaben in den Bundesprogrammen lagen im Jahr 2018 bei insgesamt rund 309 Millionen Euro. Beide Programme sind zum Jahresende 2018 ausgelaufen.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen – Deutschland, West/Ost, Länder und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen), Dezember 2018, Tabelle 1.

Bundesagentur für Arbeit, Daten zur Eingliederungsbilanz SGB III, September 2019.

Bundesagentur für Arbeit, Daten zur Eingliederungsbilanz SGB II September 2019.

Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), August 2019.

Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Hartz IV: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundeshaushalt 2018, 2019 und 2020, 12.09.2019.

Bild: Colourbox.de