24. April 2012
(o-ton) In der Leiharbeit gelten nun gesetzliche Mindestlöhne. Und schon gerät ein neues „Lohndumping“-Schlupfloch in die Diskussion, die Werkverträge. Hier gelten keine Mindestlöhne. Allerdings liegen noch kaum Hintergrundinformationen zum Thema vor, eine gesicherte Datenbasis fehlt. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann Werkvertragsbeschäftigte nicht erfassen, weil sie auf Basis normaler Arbeitsverträge arbeiten und Unternehmen sie als Sachausgaben verbuchen. Dennoch mehren sich Berichte über die zunehmende Nutzung von Werkverträgen, um Löhne zu drücken.
Bei einem Werkvertrag lagert ein Unternehmen bestimmte Aufgabenbereiche, zum Beispiel Regale einräumen, an ein Subunternehmen aus. Der Subunternehmer erfüllt diese Aufgaben dann als Auftragsleistung entweder selbstständig oder er beschäftigt Arbeitnehmer dafür. Weil für diese Auftragsarbeiten keine gesetzlichen Mindestlöhne gelten, ist der Spielraum nach unten offen.
Ein anschauliches Beispiel liefert hier der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Instore und Logistik Services e.V. (ILS) und der christlichen Gewerkschaft DHV. Der ILS ist ein Zusammenschluss von Subunternehmern, die den Einzelhandel mit Werkvertragsarbeitnehmern versorgen. Der Tarifvertrag sieht einen Stundenlohn für Regaleinräumer von 6,50 Euro (West) und sechs Euro (Ost) vor. Damit liegt man mehr als einen Euro unter den Mindestlöhnen in der Zeitarbeit (aktuell bei 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten) und auch unter den üblichen Stundenlöhnen im Einzelhandel.
Der Werkvertrag als neues Billiglohnmodell für Arbeitgeber?
In der letzten Zeit mehren sich Berichte über Werkverträge als neues Lohndumping-Werkzeug. In der ZEIT haben Massimo Bognanni und Johannes Pennekamp über eine Tagung des arbeitgeberfinanzierten Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) berichtet. Den Teilnehmern wurden Werkverträge unverblümt als billige Alternative zur „regulierten Zeitarbeit“ angepriesen. Das ARD-Magazin Monitor machte unter dem Titel „Werkverträge – Das nächste Lohndumping-Modell der Arbeitgeber“ auf neue Unternehmenspraktiken aufmerksam, bei denen Leiharbeiter durch noch billigere Werkvertragsarbeiter ersetzt wurden.
Anfang des Jahres gab es zudem eine Razzia bei den Lebensmitteldiscountern Kaufland und Netto. Fahnder des Zolls durchsuchten die Büroräume, weil der Verdacht bestand, dass die Tariflöhne durch illegale Scheinwerkverträge erheblich unterschritten wurden.
Insiderwissen der Betriebsräte
Gewerkschaften warnen bereits seit längerem, dass Unternehmen auf Werkverträge ausweichen, sobald sich Betriebsräte gegen die Ausbreitung von Leiharbeit wehren. Jüngst versuchten die IG Metall und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Verbreitung der Werkverträge durch die Befragung von Betriebsräten zu erfassen.
In der IG Metall-Betriebsrätebefragung aus 2011 geben über ein Drittel der 5.000 Befragten an, dass in ihrem Unternehmen Werkverträge eingesetzt werden. Von diesem Drittel der Betriebsräte sind sich 36 Prozent sicher, dass durch Werkverträge Stammarbeitsplätze abgebaut werden.
In der NGG-Befragung unter knapp 300 Betriebsräten (die circa 90.000 Arbeitnehmer repräsentieren) gaben diese an, dass knapp 13 Prozent aller Beschäftigten in der Ernährungsindustrie Leih- oder Werkvertragsarbeitnehmer sind. 57 Prozent der Personen, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, sollen zudem in Werkverträgen beschäftigt sein. Laut NGG ist das ein Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2010, während der Anteil der nicht zur Stammbelegschaft gehörenden Leiharbeiter analog um zehn Prozentpunkte gesunken ist. Die Studie ergab weiterhin, dass Werkvertragsarbeiter in der Ernährungsindustrie einen durchschnittlich um sechs Euro geringeren Stundenlohn als Mitarbeiter der Stammbelegschaft erhalten. Bei Leiharbeitern sind es „nur“ fünf Euro weniger.
Die Bundesregierung sieht bisher keinen Handlungsbedarf
Mitte letzten Jahres hat die Linke eine Bundestagsanfrage zum Thema Werkverträge eingereicht. Die Fraktion bat um Aufklärung darüber, ob der Bundesregierung Informationen zur missbräuchlichen Nutzung von Werkverträgen vorliegen. Die vorläufige Antwort: Es liegen „keine Hinweise oder Informationen über eine weit verbreitete, systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards vor“. Das Ministerium sieht weder Handlungsbedarf, die Thematik einmal genauer unter die Lupe zu nehmen, noch über Mindestlöhne für den Bereich nachzudenken. So bleibt das mutmaßliche Schlupfloch also erst einmal offen.
Aktuelle Entwicklung
Am 23. April 2012 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zum Thema statt. Anlass sind Anträge der Fraktionen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen, gesetzliche Regelungen einzuführen, um den Missbrauch von Werkverträgen als verdeckte Leiharbeit zu verhindern. Eine Zusammenfassung finden Sie hier.
Zum Weiterlesen:
Zeit online: Werkverträge – Es geht noch billiger
Studie der Otto-Brenner-Stiftung zu Werkverträgen in der Arbeitswelt
Studie der NGG zum Einsatz von Werkverträgen in der Ernährungsindustrie
Betriebsrätebefragung der IG Metall 2011 zum Thema: Werkverträge – Einfallstor für schlechte Arbeit
Zum Weiterschauen:
Dokumentation über das Hearing der Linkspartei im Bundestag zum Thema Werkverträge