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Bundesagentur für Arbeit hat kaum Anteil an erfolgreicher Arbeitssuche

(o-ton) Wenn Arbeitslose einen Job finden, ist die Bundesagentur für Arbeit nur selten beteiligt. Das zeigt eine aktuelle Statistik der Behörde. In 74 Prozent der Fälle gelingt die Arbeitssuche aus eigener Kraft. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen Kurz- und Langzeitarbeitslosen.

Seit den Hartz-Gesetzen will die Bundesagentur für Arbeit (BA) „moderner Dienstleister am Arbeitsmarkt“ sein. Arbeitssuchende und offene Stellen will sie effektiv zueinander bringen, wenn nötig durch vorherige Förderung. Doch tatsächlich ist die Behörde nur selten beteiligt, wenn die Jobsuche gelingt. Zwischen April 2014 und März 2015 fanden monatlich sieben Prozent aller Arbeitslosen und Arbeitssuchenden eine Arbeit, die den Leistungsbezug beendete, aber nur in einem Viertel der Fälle war die BA daran beteiligt. Meist kamen die Betroffenen ohne Hilfe der staatlichen Vermittler in Arbeit.

Kurzzeitarbeitslose: In rund 80 Prozent der Fälle gelingt die Jobsuche ohne Zutun der BA

Zwölf Prozent der Kurzzeitarbeitslosen und –arbeitssuchenden in der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) fanden im betrachteten Zeitraum monatlich eine Arbeit. Sie benötigten und nutzten die Hilfe der Arbeitsagenturen dabei kaum. In 78 Prozent der Fälle, in denen die Arbeitssuche glückte, war dies ohne Zutun der BA bereits nach Erstkontakt (45 Prozent) oder Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (33 Prozent) der Fall.

Bei Erstkontakt hat der Arbeitssuchende einer Arbeitsagentur gemeldet, dass sein Arbeitsvertrag ausläuft und er möglicherweise arbeitslos wird, um seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Eine Arbeitsaufnahme nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bedeutet, dass der inzwischen tatsächlich Arbeitslose mit seinem Ansprechpartner bei einer Arbeitsagentur unter anderem festgehalten hat, wie viele Bewerbungen er monatlich verfassen muss und welche Angebote die BA ihm zukünftig machen möchte. Gegebenenfalls gehören dazu auch Weiterbildungsmaßnahmen oder andere Förderungen, die aber noch nicht stattgefunden haben.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme, März 2015

Tatsächliche Hilfe hat die Bundesagentur für Arbeit nur in den übrigen 22 Prozent der Fälle geleistet, in denen Arbeitssuchende eine neue Arbeit aufgenommen haben. Hier fanden die Suchenden einen neuen Job, nachdem sie von der Arbeitsagentur auf eine offene Stelle hingewiesen wurden und diese Stelle auch bekamen (zehn Prozent), die Arbeitsstelle von der BA zu einem Teil bezuschusst wird (zwei Prozent) oder sie in den vorherigen drei Monaten an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (zum Beispiel einer Weiterbildung) teilnahmen (zehn Prozent). Nur in den ersten beiden Fällen lässt sich der Erfolg der BA nachweisen, nach einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme kann er nur vermutet werden.

Arbeitslose im Hartz IV-System: Rund 60 Prozent fanden Job ohne Hilfe der BA

Bei den Arbeitslosen im Hartz IV-System (SGB II) sieht die Situation etwas anders aus. Ihnen fällt die Jobsuche in der Regel deutlich schwerer und sie haben mehr Unterstützungsbedarf. Im betrachteten Zeitraum fanden lediglich zwei Prozent von ihnen monatlich Arbeit, die ihre Hilfebedürftigkeit beendete. Dennoch gelang die Arbeitssuche in 58 Prozent dieser erfolgreichen Fälle ohne Zutun der BA, darunter 51 Prozent nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung und sieben Prozent bereits nach dem ersten Kontakt im Jobcenter.

Bei den übrigen 42 Prozent gab es nachweisbare Aktivitäten der BA. In neun Prozent der Fälle wurde der Arbeitsplatz bezuschusst, bei 19 Prozent der Fälle hatten die Personen drei Monate vor Arbeitsaufnahme an einer Maßnahme (Weiterbildung oder auch Ein-Euro-Job) teilgenommen und in 14 Prozent der Fälle bekamen sie den Job, der ihnen vom Jobcenter vorgeschlagen wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme, März 2015

BA geht von Erfolg auch ohne Vermittlung oder Förderung aus  

Doch auch bei einer Arbeitsaufnahme nach Erstkontakt oder nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung möchte sich die BA zumindest mit einem Teilerfolg schmücken. Denn es sei gut möglich, dass die betreffende Person die Angebote der Behörde zur „Beratung, Information und Selbstinformation“ genutzt habe. Dazu zählen die Online-Jobbörse, das Berufsinformationszentrum (BIZ) oder die Website BERUFENET sowie das Infotelefon.

Obwohl der Erfolg der genannten Dienstleistungen statistisch nicht messbar ist, sei er doch unbestritten und das Internet-Angebot der BA eines der meistgelesenen in Deutschland, heißt es im Methodenbericht zur Statistik. Ähnliches gelte für die Eingliederungsvereinbarung, denn in deren Rahmen nehme man eine Potenzialanalyse des Kunden vor, durch die der Arbeitssuchende seine Fähigkeiten besser einschätzen könne.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme, März 2015

Bundesagentur für Arbeit, Methodenbericht, Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme, Januar 2011