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Bundesagentur für Arbeit: Irreführende „Vakanzzeiten“ von Stellenangeboten

Im vergangenen Jahr lag die Vakanzzeit für bei der Arbeitsagentur gemeldete Stellenangebote durchschnittlich bei 101 Tagen. In den Medien wird die Zahl als Messmittel für die Dauer der Besetzung einer offenen Stelle verwendet. Das ist falsch, denn bei der Berechnung der Vakanzzeit werden auch Stellen einberechnet, die zwar aus dem Angebot gelöscht werden, aber unbesetzt bleiben.

Im März 2018 waren bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 778.000 offene Stellen gemeldet. Die Statistik der gemeldeten Stellen erfasst außerdem Vakanz- und Laufzeiten der Stellengesuche, die bei der BA gemeldet wurden. Die Vakanzzeit gibt an, wieviel Zeit zwischen der frühestmöglichen Besetzung der Stelle und der Löschung (Abgang) aus dem Angebot der BA vergeht. In der medialen Berichterstattung werden Vakanzzeiten meistens falsch interpretiert.

In Bezug auf Vakanzzeiten berichtet etwa die Rheinische Post am 16.04.2018: „Im Schnitt verstreichen zwischen dem gewünschten Starttermin eines neuen Beschäftigten und der tatsächlichen Neubesetzung der Stelle 101 Tage.“ Allerdings ist die Löschung eines Stellengesuchs keinesfalls gleichbedeutend mit einer Besetzung der Stelle. Das Ende der Vakanzzeit ist daher eben nicht zwingend mit der „tatsächlichen Neubesetzung“ der Stelle verbunden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Nach Auskunft des Statistik-Service der BA können Arbeitgeber ein Stellenangebot nämlich auch „stornieren“, beispielsweise wenn eine Stelle doch nicht frei wird oder die Suche zu lange andauert. Die tatsächlichen Gründe für Stornierungen werden in der Statistik der BA nicht gefasst. Sie führen aber dazu, dass die Vakanzzeit als Messmittel für Besetzungsprobleme offener Stellen nur unter großen Vorbehalten verwendet werden sollte – und auf keinen Fall als Dauer bis zur tatsächlichen Besetzung einer Stelle gesehen werden darf.

Ein Drittel der Stellengesuche unbesetzt gelöscht

In den letzten 12 Monaten wurden mehr als ein Drittel der Stellen aus dem Katalog der BA gelöscht, ohne dass sie von der BA besetzt werden konnten. Die „Abgänge“ von gemeldeten Stellen summierten sich zwischen April 2017 und März 2018 insgesamt auf rund 2,31 Millionen. Doch wie aus der Statistik der BA hervorgeht, ließen sich nur knapp 1,45 Millionen, also nicht einmal zwei Drittel dieser Abgänge, auf eine Besetzung der Stelle zurückführen. Knapp 866.000 Stellengesuche wurden in den letzten 12 Monaten storniert, ohne dass eine Besetzung der Stelle von der BA erfasst wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Gemeldete Arbeitsstellen, Deutschland, West/Ost und Länder (Monatszahlen), April 2015 – März 2018.

Bundesagentur für Arbeit (2018), Grundlagen: Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen Qualitätsbericht, Januar 2018.

Bild: colourbox.de