zurück

DGB und BDA fordern Aktionsplan für Hartz-IV-Eltern – und notfalls öffentlich geförderte Beschäftigung

(o-ton) DGB und BDA wollen Kinderarmut über die Eltern bekämpfen. Familien, die von Hartz-IV-Leistungen leben und in denen kein Elternteil arbeitet, sollen mit einem Sonderprogramm gezielt gefördert werden. Gelingt das nicht, soll öffentlich geförderte Beschäftigung helfen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben einen gemeinsamen Nenner gefunden und wollen geschlossen gegen Kinderarmut vorgehen. Mit ihrem Aktionsplan: „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“ fordern sie ein etwa 280 Millionen Euro schweres Sonderprogramm (zusätzlich zum Eingliederungsbudget der Jobcenter), um in Hartz-IV-Haushalten mit Kindern, in denen keines der Elternteile arbeitet, mindestens eine Person in Arbeit zu bringen.

„In Deutschland gibt es rund 580.000 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die Leistungen eines Jobcenters nach SGB II beziehen und in denen kein Elternteil erwerbstätig ist“, rechnen DGB und BDA vor. Neben der finanziellen Bedürftigkeit hätten diese Kinder oft geringere Bildungschancen und seien sozial schlechter integriert. Wenn es gelänge, mindestens ein Elternteil in eine Vollzeit- oder vollzeitnahe Stelle zu vermitteln, könne man den Kindern „die schädliche Erfahrung von lang andauernder Arbeitslosigkeit in ihrer Familie … ersparen.“

112.000 dieser Familien, in denen die Eltern nicht einmal einen Minijob haben und das jüngste Kind bereits im schulpflichtigen Alter ist, sollen nach Vorstellung von DGB und BDA gezielt gefördert werden. Bei ihnen sollen mit den Jobcentern Eingliederungspläne verabredet werden, die die gesamte Familie in den Blick nehmen. Mit den Projektgeldern sollen die Fallmanager beziehungsweise Arbeitsvermittler dann sehr flexibel agieren können – zumindest im Rahmen bestehender und laut DGB und BDA bewährter arbeitsmarktpolitischer Möglichkeiten (zum Beispiel Vermittlungsbudgets, Coaches und Qualifizierung mit Erfolgsprämien).

Wichtig ist dem DGB und der BDA, dass die arbeitslosen Eltern selbst die Situation für ihre Kinder verbessern wollen und freiwillig teilnehmen. Auch die Jobcenter sollen sich nur freiwillig am Aktionsplan beteiligen. Zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Sonderprogramm erhalten allerdings nur die Jobcenter, die zusätzliche Anstrengungen gegen Kinderarmut unternehmen.

Die Jobcenter sollen zudem mit den Kommunen zusammenarbeiten und deren Eingliederungsleistungen wie Sucht- und Drogenberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Kinderbetreuung miteinbeziehen. Auch die Krankenkassen sollen eingebunden werden, wenn die Arbeitslosigkeit gesundheitliche Gründe hat. Zusätzlich könnten andere Akteure Patenschaften für das Programm oder auch für einzelne Familien übernehmen.

Die Sozialpartner haben die Aufgabe, Betriebe für das Programm zu sensibilisieren, denn DGB und BDA sind sich darüber im Klaren, dass das Programm nur dann erfolgreich sein kann, wenn geeignete Arbeitsplätze gefunden werden. Falls das nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, beispielsweise eines Jahres, zumindest bei einem Elternteil gelingt, soll ein öffentlich geförderter Arbeitsplatz angeboten werden. Der soll in jedem Fall sozialversicherungspflichtig sein, allerdings gleichzeitig im „Rahmen der bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten“ umgesetzt werden, die in den letzten Jahren sowohl finanziell als auch förderrechtlich massiv zusammengestrichen wurden. (O-Ton berichtete).

Prof. Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz begrüßt den neuen Vorstoß der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zwar als „wirklich gute Absicht“, kritisiert aber, dass der Aktionsplan kein Wort dazu enthalte, „dass man nun wirklich neue Wege der öffentlich geförderten Beschäftigung gehen müsste, um in der Praxis halbwegs vernünftig arbeiten zu können. Wenigstens ein Hinweis auf den derzeitigen desaströsen förderrechtlichen Zustand hätte man sich gewünscht.“ Bildlich gesprochen stehe man in der Arbeitsmarktpolitik vor dem Problem, dass oben immer mehr drauf gepackt wird über immer mehr Sonderprogramme und zeitlich befristete Modellförderungen und man sich gleichzeitig weigert, zu einem bestimmten Zeitpunkt einfach mal einen Schnitt zu machen und eine nötige Generalrevision im SGB II vorzunehmen.

Der Aktionsplan sollte nach Plänen von DGB und BDA zunächst drei Jahre laufen und wissenschaftlich begleitet werden. Bei einem erfolgreichen Verlauf sollte das Programm verlängert oder eine Verstetigung als reguläres Förderinstrument geprüft werden.

Zum Weiterlesen:

Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB und BDA stellen Aktionsplan gegen Kinderarmut vor

Sell, Stefan: Gut gemeint: Ein Vorstoß in den Kernbereich der verhärteten Langzeitarbeitslosigkeit über die unschuldigen Kinder. Aber auch gut gemacht?, in: Aktuelle Sozialpolitik vom 5. September 2015