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Einsparungen bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind unverhältnismäßig hoch

(o-ton) Die massiven Sparmaßnahmen der Regierung bei den Finanzmitteln für arbeitsmarktpolitische Instrumente stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit. 2011 nahm die Arbeitslosenzahl im Bereich der Hartz IV-Grundsicherung gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent ab. Die Eingliederungsmittel wurden dagegen zeitgleich um 31 Prozent deutlich stärker zusammengestrichen.

Seit Ende 2010 reduziert die Regierung die Finanzmittel für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit für arbeitslose Bezieher von Hartz IV-Grundsicherung (SGB II) drastisch. Mit den Mitteln werden (Langzeit-)Arbeitslose dabei unterstützt, eine neue Beschäftigung zu finden. Die Bundesregierung begründet ihre Einsparungen mit der guten Lage am Arbeitsmarkt und dem damit verbundenen Rückgang der Arbeitslosigkeit. Weniger Arbeitslose benötigen weniger staatliche Hilfe bei der Integration in Arbeit, so das Credo.

Soweit, so logisch, wenn denn das Verhältnis stimmt. Der Vergleich der Zahlen belegt jedoch, dass bei den Eingliederungsmitteln deutlich stärker gestrichen wird, als die Arbeitslosigkeit bei den betroffenen Personen in Hartz IV-Bezug tatsächlich sinkt.
2011 nahm die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger gegenüber dem Vorjahr von rund 2,2 Millionen auf rund 2,1 Millionen und damit um circa vier Prozent ab. Die aufgewendeten Eingliederungsmittel wurden parallel von 5,7 auf 3,9 Milliarden Euro zurückgefahren. Das entspricht Einsparungen von 31 Prozent. In den Vorjahren wurden bei ähnlichen Rückgängen der Arbeitslosenzahlen im SGB II-Bereich (2010: drei Prozent gegenüber dem Vorjahr; 2009: ein Prozent gegenüber dem Vorjahr) deutlich weniger Eingliederungsmittel eingespart. In 2009 wurden die Ausgaben vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise kurzfristig um sechs Prozent aufgestockt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (verschiedene Jahrgänge), Eingliederungsbilanzen, Tabelle 1; Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushalt 2012, Einzelplan 11, Kapitel 12, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bundesagentur für Arbeit (verschiedene Jahrgänge), Arbeitslose nach Rechtskreisen (Jahresheft), Tabelle 1, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Ausgaben für Eingliederungsmittel beziffern die in den jeweiligen Jahren tatsächlich ausgegebenen Summen. Jährlich steht ein bestimmtes Soll-Budget zur Verfügung, das den Jobcentern aus dem Bundeshaushalt zugewiesen wird. Die tatsächlichen Ist-Ausgaben lagen in den letzten Jahren regelmäßig um durchschnittlich 12,5 Prozent darunter. Nicht ausgegebene Mittel fließen jeweils zur Hälfte in den Bundeshaushalt und den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zurück.

Für das laufende Jahr 2012 liegen noch keine Zahlen zu den Ist-Ausgaben vor. Das zur Verfügung stehende Soll-Budget sieht rund 3,8 Milliarden vor. Gemessen an der Ausschöpfung der Vorjahresbudgets könnten die tatsächlichen Ist-Ausgaben für Eingliederungsmittel in 2012 bei etwa 3,3 Milliarden liegen. Das entspräche einem Rückgang der Mittel um 16 Prozent. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich in 2012 liegt jedoch aktuell bei 0,5 Prozent.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (verschiedene Jahrgänge), Eingliederungsbilanzen, Tabelle 1; Bundesministerium der Finanzen, Bundeshaushalt 2012, Einzelplan 11, Kapitel 12, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bundesagentur für Arbeit (verschiedene Jahrgänge), Arbeitslose nach Rechtskreisen (Jahresheft), Tabelle 1, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen (verschiedene Jahrgänge)

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen (Jahresheft, verschiedene Jahrgänge)

Bundeshaushalt 2012, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende