29. August 2012
(o-ton) Die Anzahl der Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der SGB II-Grundsicherungsträger ist in den Jahren 2005 bis 2010 kontinuierlich angestiegen. Erst im Jahr 2011 gingen die Werte wieder etwas zurück. Durchschnittlich etwa 37 Prozent der Widersprüche und 43 Prozent der Klagen wurde stattgegeben.
Zum Weiterlesen:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken (Drucksache 17/10223)