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Fast die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet in den ersten 3 Monaten

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Im ersten Halbjahr endeten 47,5 Prozent Beschäftigungsverhältnisse in Leiharbeit innerhalb von weniger als drei Monaten. Das zeigen aktuelle Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit. Auch wenn Leiharbeit als „Chancengeber“ für Geringqualifizierte und arbeitsmarktferne Personen gilt – eine langfristige berufliche Perspektive bietet sie nur Wenigen.

Leiharbeitsverhältnisse sind oft nur von kurzer Dauer. Im ersten Halbjahr 2017 endete nahezu die Hälfte aller rund 661.000 Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit (auch Zeitarbeit) innerhalb der ersten drei Monate. Dies geht aus dem Bericht „Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) von Februar 2018 hervor.

28 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse bestanden für nicht einmal einen Monat und weitere 19,5 Prozent der Arbeitsverhältnisse dauerten zwischen einem und weniger als drei Monaten. Rund ein Drittel (35,6 Prozent) der Arbeitsverhältnisse existierte zum Zeitpunkt seiner Beendigung seit drei bis unter 18 Monaten. Nur jedes sechste beendete Leiharbeitsverhältnis bestand länger als eineinhalb Jahre.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Chancen und Risiken in der Leiharbeit

Im Juni 2017 waren rund eine Million Beschäftigte als Leiharbeitnehmer angestellt. Von diesen bestehenden Arbeitsverhältnissen bestand gerade einmal jedes Dritte (35 Prozent) seit eineinhalb Jahren oder länger. Leih- beziehungsweise Zeitarbeit wird von Interessenverbänden wie dem iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) oft als niederschwelliger Einstieg in den Arbeitsmarkt gelobt. Leiharbeit biete nach Auffassung der iGZ arbeitsmarktfernen Personen wie zum Beispiel Flüchtlingen und Langzeitarbeitslosen eine Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

Auf der anderen Seite belegen die kurzen Beschäftigungsdauern in der Leiharbeit, dass dieser Einstieg in Beschäftigung nicht für alle zu einer nachhaltigen Integration in Arbeit führt. Kritiker der Leiharbeit weisen zudem daraufhin, dass Leiharbeitnehmer in vielen Fällen nur Niedriglöhne erhalten (O-Ton berichtete). Geringe Verdienste, gepaart mit kurzen Beschäftigungszeiten, führen dazu, dass viele Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche nur geringe oder gar keine Ansprüche in den sozialen Sicherungssystemen erwerben.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit, Februar 2018.